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 Betreff des Beitrags: Zwischenbehandlung anstatt Drohnenschneiden?
BeitragVerfasst: 04.04.2008, 18:07 
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Liebe Mitglieder!

Diese Frage erscheint einigen Usern und natürlich auch mir persönlich sehr viel zu bedeuten. Da bei diesem Thema bekanntlich die Wogen sehr hoch gehen, ersuche ich gleich vorweg um ruhige und vor allem sachliche Diskussion.

Josef

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Die Bienenzucht ist die Poesie der Landwirtschaft, meint Drohne


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BeitragVerfasst: 05.04.2008, 07:50 
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Hallo,

um hier gleich ins Thema einzusteigen, habe ich einige generelle Fragen zum Baurahmen:

Wann hängt man den nun den Baurahmen hinein und wie lange ( Zeitpunkt) verbleibt er im Volk ? Lässt man den Baurahmen auch über Winter im Volk ?
Es gibt hier ja einige Spezialisten die mit dem Baurahmen schon Ihre Erfahrungen gemacht haben, es würde mich freuen auch ein paar grungsätzliche Infos darüber zu bekommen.

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W:snowman: Gruß Sybill CM2
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 Betreff des Beitrags: Laßt die Drohnen leben
BeitragVerfasst: 05.04.2008, 19:42 
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Liebe Bienenfreunde!

Mir ist durchaus bewußt, daß das Ausschneiden von verdeckelter Drohnenbrut als biologische Bekämpfungsmaßnahme gegen die Varroamilbe bei den Imkerschulungen empfohlen wird.

Wenn man aber sich die Zeit und im Sommer einige Drohnen in die Hand nimmt, sie beobachtet, wie schwerfällig, ungeschickt und einfältig sie sich benehmen und ihr einziges Ziel es ist, voll Lebensenergie der Sonne entgegen zu fliegen, fällt es schwer, sie nicht symphathisch zu finden und ein gewisses Mitgefühl für die fast menschlichen Züge dieser Tiere zu entwickeln.

Wer die Winterbehandlung mit Oxalsäure richtig gemacht hat und ca. Mitte bis max. Ende Juli mit Ameisensäure den Milben zu Leibe rückt, der braucht sein Gewissen nicht mit dem tausendfachen Zerstören von unschuldigem Lebenswillen zu belasten.

Wir werden in Zukunft auch andere Formen finden, um mit der Varroa leben zu können, diesen "biologischen" Weg zur Verringerung des Varroadrucks, halte ich nicht für den richtigen und bringe ich nicht übers Herz.

BG stefan mandl


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BeitragVerfasst: 05.04.2008, 19:42 
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Hallo miteinander,

nach meiner Woche Wanderurlaub möchte ich mich auch mal zum Thema melden.
Wie Ihr wißt, ist bei mir alles "über den Jordan" gegangen und ich darf neu anfangen. Zum Drohnenschneiden -das war das, was ich wirklich konsequent gemacht habe-, also die Baurahmen immer ausgeschnitten.
Allerdings, und hier widerspreche ich Astacus, im neugebauten BR auffallend wenige, um nicht zu sagen, fast keine !!! Milben gefunden.
In mehrfach bebrüteten Drohnenecken umso mehr ...
Das deckt sich mit den Beobachtungen von Imkermeister Brehmer (nachzulesen unter peter.adams.de), der gleiches beschreibt. Also werde ich es, wenn die "neuen" Summsen da sind, das erstemal lassen und dann schaun mer mal ...
Meine Verluste sind wohl mehr auf die zu späte und inkonsequente Sommerbehandlung zurückzuführen. Das wird sich ändern.
nur mal so als Diskussionseinwurf

mit freundlichen Grüßen aus dem kalten Chemnitz

Wolfgang


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 Betreff des Beitrags: Zwischenbehandlung anstatt Drohnenschneiden
BeitragVerfasst: 05.04.2008, 20:28 
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Hallo Sybill
Der Baurahmen kann bereits bei der Auswinterung ins Volk gebracht werden. Üblicherweise ist er ein Indiz für die Volksstärke zur Erweiterung. Wenn der Baurahmen ausgebaut ist, wird es Zeit um die Völker zu erweitern.

Dies fällt bei meiner Betriebsweise weg, da ich die nicht bebrüteten Drohnenwaben im Herbst im Volk belassen habe. Diese sind zum Teil mit Honig vollgetragen worden. Sie sollten bei der Auswinterung aufgerissen werden, damit Flüssigfutter ans Brutnest gebracht wird.

Ich habe im Vorjahr ebenfalls Drohnen ausgeschnitten, Allerdings nur jene Völker, von denen ich die Drohnen nicht zur Standbegattung verwenden wollte.
In diesem Jahr werde ich weniger Drohnen ausschneiden dafür aber wieder mehr mit Milchsäure arbeiten um die Varroen zu reduzieren.

Mfg Walter


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BeitragVerfasst: 05.04.2008, 21:18 
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@Drohne55
Zitat:
Allerdings, und hier widerspreche ich Astacus, im neugebauten BR auffallend wenige, um nicht zu sagen, fast keine !!! Milben gefunden.
In mehrfach bebrüteten Drohnenecken umso mehr ...

Das vorallem in den Ecken die Milben sind, kann ich Dir bestätigen. Du kannst aber dein Baurähmchen drahten, dann entdeckeln und die Drohnen rausspülen, dann hast auch ein bebrütetes Baurähmchen und die Königin kann schneller legen.

Neben den Drohnenbrutschneiden ist aber die Windeldiagnose das Hauptwerkzeug bei der Varroabekämpfung, den mit Ihr kannst du deinen Behandlungserfolg einschätzen.

Gruß Astacus


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 06.04.2008, 09:39 
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Zitat aus dem Buch "Naturgemäße Bienenzucht" von Rudolf Mossbeckhofer, Josef Bretschko

S. 153
Zitat:
Für den Ruf des Honigs als Naturprodukt - denken wir nur an den Werbeslogan "naturbelassen" - ist aber jede Form einer Rückstandsdiskussion abträglich. Die Entscheidung zum Kauf von inländischem Honig, der meist auch teurer ist als der Auslandshonig, hat stets auch eine gefühlsmäßig-psychologische Komponente, die die tatsächliche toxikologische Bedeutung eventuell vorhandener Medikamentenreste unberücksichtigt läßt. Aus diesem Grund muß bei jeder Form der Varroatosebehandlung die Rückstandsfreiheit des Honigs an vorderster Stelle stehen.

S. 154
Zitat:
Wirschaftsvölker

dürfen erst nach dem Abschluß der Honigernte mit einem Medikament behandelt werden. Nur dadurch läßt sich die Gefahr von Rückständen im Honig auf ein absolutes Minimum reduzieren. Das gilt auch für die sogenannten "alternativen Mittel", wie z.B. Ameisensäure oder die in Erprobung befindliche Behandlung mit Milchsäure oder ätherischen Ölen.


Ich hab jetzt schon in mehreren Bücher den Vermerk, daß der Einsatz von Chemie zur Varroabehandlung erst nach Ende der Honigernte bzw. bei Völker, die nicht mehr zur Honiggewinnung verwendet werden, erlaubt ist, gelesen.
Den klaren Gesetzestext habe ich aber noch nicht gefunden. Da wir aber zur Tierhaltung gehören, könnte auch die Quarantänebestimmungen der Tierzucht gelten.

Das erste Zitat entspricht meiner tiefsten Überzeugung und so schön hätte ich es nie formulieren können.

Gruß
Astacus


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BeitragVerfasst: 07.04.2008, 10:59 
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Hallo Josef,

Anwort von unserem Bieneninstitut:
Zitat:
Sg. Hr. Müllner,

wir danken für Ihre Anfrage.
Bezüglich einer Zwischenbehandlung mit Ameisensäure mit dem Schwammtuch ist zu sagen, dass diese grundsätzlich nicht statthaft ist, da die Anwendung der Ameisensäure mit dem Schwammtuch nicht zu den "gemeldeten" Formen der Ameisensäureanwendung gehört. Damit ist sie nicht legal, weder nach der Tracht, noch als Zwischentrachtanwendung.

Eine Zwischentrachtanwendung ist auch in keiner der mir bekannten Gebrauchsanweisungen für die gemeldeten Ameisensäuredispenser vorgesehen.
Alle sehen die Anwendung erst nach dem Ende der Honigernte - meist nach der ersten Auffütterung - vor.
Da generell die Gebrauchsanweisung so einzuhalten ist, wie sie im Zuge der Meldung beim Gesundheitsministerium eingereicht worden ist, hat der Imker keinerlei eigenen Spielraum für Abwandlungen des Behandlungszeitraumes, will er - streng formalrechtlich - auf der legalen Seite bleiben.

An Unterlagen ist grundsätzlich immer die Regelung in der gültigen Gebrauchsanweisung heranzuziehen.

Da wir aus eigenen Versuchen wissen, dass auch die Anwendung von AS nach Trachtschluß in Honigen des Folgejahres bei den behandelten Völkern noch ihre Spuren hinterläßt, verglichen mit unbehandelten Völkern, ist im Falle einer "Zwischentrachtanwendung" zwischen 2 Trachtperioden mit deutlich erhöhten Ameisensäuregehalten des danach geernteten Honigs zu rechnen. Daran würde auch die vorherige Abnahme des Honigraumes nichts ändern, da aus den Honigvorräten um die Brut genug belasteteter Honig umgetragen wird, um nach dem erneuten Aufsetzen der Honigräume die nächste Ernte zu belasten.

Das Argument, dass der natürliche AS-Gehalt des Honigs in manchen Honigen auch beträchtlich sein kann, ist als Rechtfertigung für erhöhte AS-Gehalte in _Folge einer Anwendung nicht zulässig, da immer nur Honige der gleichen Sorte aus unbehandelten bzw. behandelten Völkern verglichen werden dürfen, und nicht Honige der Sorte X mit Honigen der Sorte Y.

Ich hoffe, damit zur Klärung der Situation in Ihrer Diskussionsrunde beitragen zu können.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rudolf Moosbeckhofer
Leiter Institut für Bienenkunde

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Spargelfeldstraße 191
A-1226 Wien


Tel. national: 050 555-33 121
Tel. international: +43 50 555-33 121

Fax national: 050 555-33 133
Fax international: +43 50 555-33 133

mobil: +43/664/839 80 69
rudolf.moosbeckhofer@ages.at
www.ages.at


ich hoffe, daß die Diskussion damit endgültig beendet ist.
Ich bin sehr stolz auf unser Bieneninstitut, daß sie sich um die Sorgen der kleinen Imker annimmt :bravo: :bravo: :bravo:

Gruß
Astacus


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BeitragVerfasst: 07.04.2008, 12:38 
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Wohnort: Schmidatal
Astacus hat geschrieben:
ich hoffe, daß die Diskussion damit endgültig beendet ist.


Warum bitte soll die Diskussion damit beendet sein, nach meinem dafürhalten kann hier noch sehr viel geschrieben werden, allerdings sollte sachlich und nicht mit unfairen Attacken agiert werden.

Interessant zu wissen wäre auch, wie der Text der Anfrage an das Bieneninstitut formuliert war? Dies deshalb, um die Bandbreite der Antwort ermessen zu können.

Zitat:
Zitat Bieneninstitut

Bezüglich einer Zwischenbehandlung mit Ameisensäure mit dem Schwammtuch ist zu sagen, dass diese grundsätzlich nicht statthaft ist, da die Anwendung der Ameisensäure mit dem Schwammtuch nicht zu den "gemeldeten" Formen der Ameisensäureanwendung gehört. Damit ist sie nicht legal, weder nach der Tracht, noch als Zwischentrachtanwendung.


Darüber brauchen wir vermutlich nicht zu diskutieren, denn bekanntlich wurde die Schwammtuchmethode niemals im dafür zuständigen Ministerium eingereicht wurde, sondern uns Imkern wurde damit stillschweigend die Möglichkeit eingeräumt, um günstig und überaus wirksam die Milben unter Kontrolle zu bringen.


Ferner

Zitat:
Zitat Bieneninstitut

Eine Zwischentrachtanwendung ist auch in keiner der mir bekannten Gebrauchsanweisungen für die gemeldeten Ameisensäuredispenser vorgesehen.
Alle sehen die Anwendung erst nach dem Ende der Honigernte - meist nach der ersten Auffütterung - vor.


Hier liegt offenbar ein Irrtum von Dr.Moosbeckhofer vor. Es gibt nämlich sehr wohl -zB. Krämer Platte- die Empfehlung einer Früh- und einer Zwischenbehandlung. Diese ist mir im Moment leider nicht griffbereit, werde aber in den nächsten Tagen nachreichen.


Zitat:
Zitat Bieeninstitut

Da wir aus eigenen Versuchen wissen, dass auch die Anwendung von AS nach Trachtschluß in Honigen des Folgejahres bei den behandelten Völkern noch ihre Spuren hinterläßt, verglichen mit unbehandelten Völkern, ist im Falle einer "Zwischentrachtanwendung" zwischen 2 Trachtperioden mit deutlich erhöhten Ameisensäuregehalten des danach geernteten Honigs zu rechnen. Daran würde auch die vorherige Abnahme des Honigraumes nichts ändern, da aus den Honigvorräten um die Brut genug belasteteter Honig umgetragen wird, um nach dem erneuten Aufsetzen der Honigräume die nächste Ernte zu belasten.


Leider wurde hier lediglich berichtet, dass AS Spuren hinterlässt, aber keinerlei Beweise dafür erbracht. Es wäre also sehr nett gewesen, uns hier wissenschaftliche und somit aussagekräftige Untersuchungen vorzulegen.

Meines Wissens wurde dies von anderen Instituten in der Schweiz und BRD schon längst untersucht und sowohl positive, als auch negative Erfahrungswerte damit erzielt.

Zur Frage umtragen des Honig vom Brut- in den Honigraum!

Aus welchen Gründen sollen Bienen bereits eingelagerten Honig von unten nach oben schleppen, noch dazu wenn dies vom Imker infolge fehlendem Honigraum unterbunden ist. Nach der Ernte egal bzw. Schleuderung kommt nahezu kein Honig mehr herein und das bisserl etwas wird garantiert sofort verwertet.

Mir persönlich ist vollkommen egal ob ich nach der Robinie, Linde oder Sonnenblume den Milben den Garaus mache. Nicht egal sind mir meine Bienen, denn je früher und eher ich diese dezimiere, desto besser ergeht es den Völkern.


@ All User

wer Unterlagen egal welcher Art bezüglich wissenschaftlicher Untersuchungen von Rückständen im Honig im Bezug auf die AS hat, diese bitte hier posten. Dankeschön Josef

Zitat:
Zitat Astacus

Ich bin sehr stolz auf unser Bieneninstitut, daß sie sich um die Sorgen der kleinen Imker annimmt applaus applaus applaus


Hier bin ich vollkommen anderer Meinung, denn wenn nach 30 Jahre Milbe im Lande immer noch -und immer mehr- Bienenvölker zugrunde gehen, sehe ich absolut keinen Grund darauf stolz zu sein.

Josef

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BeitragVerfasst: 07.04.2008, 14:13 
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Hallo Imker

Ich möchte Hr. Dr. Moosbeckhofer nicht widersprechen, denn er als Beamter kann bzw. darf gar nichts anderes sagen als den Gesetzestext. In der gesetzlichen Regelung ist aber die Schwammtuchmethode nicht enthalten und somit nicht zugelassen.

Nur, nicht zugelassen heißt aber nicht automatisch verboten!
Erlaubt ist nämlich alles was nicht dezidiert verboten ist. Man muß sich nur im klaren sein, bei etwaigen Problemen, welche auch immer, dass man auch die Konsequenzen zu tragen hat.

Ich will aber die Kirche im Dorf lassen, wenn man gegen das Lebensmittelgesetz verstößt so ist man sowieso der Schuldige, ob man sich nun auf die Vorschriften beruft oder nicht. Wenn unzulässige Rückstände im Honig gefunden werden, wird der Honig konfisziert und man hat mit Strafe zu rechnen.

Es hat aber schon etwas Gutes. Es wird darüber geschrieben und diskutiert und das heißt man macht sich Gedanken darüber. Man sollte sich immer Gedanken machen, welche Folgen manche Handlungen mit sich ziehen.

Mfg Walter


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BeitragVerfasst: 07.04.2008, 17:24 
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Liebe Bienenfreunde!

Denn Aussagen von Dr. Moosbeckhofer ist nur zuzustimmen. Jegliche Zwischenbehandlung sollte vermieden werden, falls das aufgrund des starken Varroadrucks nicht möglich ist, dann nimmt man diese Stände einfach aus der Honigproduktion und erspart sich die Einfütterung.

Wenn ich bei einem Volk eh schon Raps und Robinie geerntet habe, kann ich doch zufrieden sein und die Linde oder Sonnenblume als Winterfutter belassen. Gerade bei Bioimker ist das die übliche Methode und so kann auch auf den diskussionswürdigen Import von südamerik. Biozucker zum Großteil verzichtet werden.

BG

stefan mandl


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BeitragVerfasst: 07.04.2008, 17:39 
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stefan mandl hat geschrieben:

Wenn ich bei einem Volk eh schon Raps und Robinie geerntet habe, kann ich doch zufrieden sein und die Linde oder Sonnenblume als Winterfutter belassen.


Beim Bezirksimkertag letzte Woche haben wir einen sehr interessanten Vortrag über wirtschaftliches Imkern von DI Boigenzahn gehört.
Wenn ich lese, dass ich den Lindenblüten- bzw. den Sonnenblumenhonig als Winterfutter lassen soll, so widerspricht das absolut einem wirtschaftlichen Denken und andrerseits verzichte ich (zumindest in meiner Gegend, selbst als Standimker) auf mindestens die halbe Honigernte.

Laut Ausführungen von DI Biogenzahn kostet die Varroabehandlung pro Volk und Jahr nicht einmal 4 Euro. Und das steht in keinem Verhältnis zu einem Belassen des Honigs als Futter.

Besser ist es doch, über effiziente Varroabehandlungen und eventuelle Neuerungen nachzudenken, die auch ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen Zwischenbehandlungen zulassen und den Erhalt unserer Völker garantieren.

_________________
Reinhard

http://honigfritsch.jimdo.com/

In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders


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BeitragVerfasst: 07.04.2008, 17:52 
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Reinhard hat geschrieben:
Besser ist es doch, über effiziente Varroabehandlungen und eventuelle Neuerungen nachzudenken, die auch ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen Zwischenbehandlungen zulassen und den Erhalt unserer Völker garantieren.


Wie es im Moment und laut Info von HR. Dr. Moosbeckhofer und unserem DI Dr. Stafan Mandl aussieht lieber Reinhart, kannst die Zwischenbehandlung bereits vergessen und hoffen, mit dem Milben zumindest bis nach der Sonnenblumenernte einen Konsens zu suchen.

Josef

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Die Bienenzucht ist die Poesie der Landwirtschaft, meint Drohne


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BeitragVerfasst: 07.04.2008, 18:19 
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Hallo,

Zitat:
Wie es im Moment und laut Info von HR. Dr. Moosbeckhofer und unserem DI Dr. Stafan Mandl aussieht lieber Reinhart, kannst die Zwischenbehandlung bereits vergessen und hoffen, mit dem Milben zumindest bis nach der Sonnenblumenernte einen Konsens zu suchen.

Warum so negativ? Das Behandlungskonzept vom Imkerbund mit Hilfe des Bieneninstitutes schaut ja folgend aus.

1. mindestens 3x Drohnenbaurahmen ausschneiden
2. 1 Ableger pro Volk
3. flächendeckende frühzeitige Hauptbehandlung (ab Mitte Juli) unser Hauptproblem
4. Restentmilbung Ende November - Anfang Jänner im brutfreien Volk

für Völker die Spättrachten ausnützen die Hauptbehandlung nach Ernteschluß und dann die Vereinigung mit dem Ableger, der durch die rechtzeitige Behandlung genug gesunde Winterrbienen im Sommer bilden konnte.

Dies ist für mich ja ein gangbares, wirtschaftliches Konzept und jeder Imker wird bedient.
Beim Verbot der Zwischenbehandlung geht es ja um den Ruf unseres Honigs und Vermeidung jeder Rückstandsdiskussion.

Gruß
Astacus

PS: @Josef dein Behandlungskonzept wollte ich nicht durcheinander bringen.


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BeitragVerfasst: 20.04.2008, 18:26 
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Hallo,

hab heute meinen Drohnenrahmen untersucht.
Bild
In in Teile geteilt und durch das DoppelSieb gespült
Bild.
Insgesamt waren nur 6 Milben in der ganzen Wabe. War eine ganz große Sauerei und das Ergebnis stimmt mich nachdenklich.
Wegen lächerlichen 6 Milben wurden über 1000 Drohnen getötet und mein Honigsieb + Entdeckelungsgabel schmutzig gemacht. Die Verteilung der Milben spricht auch nicht für die gelernten bevorzugten Ecken.
Werde dies mal später bei höheren Varroadruck nochmal machen um vielleicht eine bessere Verteilung zu haben.

Gruß
Astacus


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