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 Betreff des Beitrags: Leipzig Inzest-Täter muss trotz Gnadengesuchs ins Gefängnis
BeitragVerfasst: 16.03.2008, 19:16 
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Trotz eines Gnadengesuchs muss der wegen Inzests mit seiner Schwester verurteilte Patrick S. seine Reststrafe von 17 Monaten im Gefängnis absitzen. Eine entsprechende Ladung zum Haftantritt am 31. März habe ihm die Staatsanwaltschaft Leipzig geschickt, berichtet «Spiegel online». Erst am Donnerstag hatte das Bundesverfassungsgericht die Klage des 31-Jährigen gegen seine Verurteilung zurückgewiesen.

Verteidiger Endrik Wilhelm hatte angekündigt, er werde ein Gnadengesuch an Ministerpräsident Georg Milbradt richten und das Karlsruher Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anfechten. Doch in der Ladung wies die Staatsanwaltschaft ausdrücklich darauf hin, dass ein Gnadengesuch keine aufschiebende Wirkung hätte, wie Sprecher Ricardo Schulz der AP bestätigte.

Schulz sagte, die Staatanwaltschaft handele nicht aus Böswilligkeit oder anderen Motiven, sondern müsse die Vorschriften der Strafvollstreckungsordnung einhalten. «Wir sind gehalten, Urteile möglichst schnell zu vollstrecken», sagte Schulz der AP.

Kritik an Staatsanwaltschaft wegen schneller Vollstreckung

Rechtsanwalt Wilhelm kritisierte laut «Spiegel online» die Eile: «Ich habe die Befürchtung, dass die Leipziger Justiz durch die doch sehr kritische Berichterstattung jetzt vielleicht etwas übermotiviert ist und vollendete Tatsachen schaffen will.»

Patrick S. hat mit seiner inzwischen 23-jährigen Schwester Susan K., die eine Persönlichkeitsstörung hat und geistig leicht behindert ist, vier Kinder gezeugt, von denen zwei behindert sind. Nach der Geburt des vierten gemeinsamen Kindes wurde Patrick S. im November 2005 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Da Susan K. während des Inzest-Verhältnisses teilweise noch nicht volljährig war, blieb sie selbst straflos.

Politiker für Abschaffung des Strafrechtsparagrafen

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, trat unterdessen für eine Streichung des entsprechenden Strafrechtsparagrafen ein: «Die Strafbarkeit von Inzest ist ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert», sagte Montag der «Berliner Zeitung». Das Verbot sei nicht praktikabel, kaum durchzusetzen, und wo dies doch geschehe, werde dadurch mehr Leid als Nutzen verursacht. Montag plädierte dafür, das Inzest-Verbot im Zuge einer generellen Durchforstung des Strafrechts zu streichen.

Der Rechtspolitiker der Linken, Wolfgang Neskovic, pflichtete Montag bei: «Ich persönlich halte den Inzestparagrafen in seiner jetzigen Form für überflüssig.» Es gebe kein konkretes Rechtsgut, das mit dem Strafrecht geschützt werden könnte.

© 2008 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved

Quelle:
http://de.news.yahoo.com/ap/20080316/tw ... 73c05.html

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