Patrick S. muss wegen Geschwisterinzest in zwei Wochen ins Gefängnis
Der wegen Geschwisterinzest verurteilte 31-jährige Zwenkauer Patrick S. muss ab 31. März für rund weitere 17 Monate ins Gefängnis. Eine entsprechende «Ladung zum Haftantritt» habe ihm die Staatsanwaltschaft Leipzig am Freitag zukommen lassen, berichtet «Spiegel Online». In der Ladung habe die Staatsanwaltschaft ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Gnadengesuch an den sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt (CDU) keine aufschiebende Wirkung hätte.
Der Strafverteidiger von Patrick S., Endrik Wilhelm, zeigte sich irritiert über das zügige Vorgehen: «Ich habe die Befürchtung, dass die Leipziger Justiz durch die doch sehr kritische Berichterstattung jetzt vielleicht etwas übermotiviert ist und vollendete Tatsachen schaffen will», sagte er dem Onlinedienst am Freitag.
Patrick S. hat mit seiner heute 23-jährigen Schwester vier Kinder gezeugt. Zuletzt war er im November 2005 vom Amtsgericht Leipzig wegen der Beischlafhandlungen verurteilt worden, die zur Geburt des drittten und des vierten Kindes geführt hatten. Zwei frühere Verurteilungen hatte er schon mit zwei Jahren und zwei Monaten Haft verbüßt - der Rest war mit Blick auf das Verfahren am Verfassungsgericht zunächst ausgesetzt worden.
Die Richter hatten die Verfassungsbeschwerde von Patrick S. am Donnerstag abgewiesen. Sein Anwalt Wilhelm hatte daraufhin angekündigt, ein Gnadengesuch bei Milbradt zu stellen und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen.
(ddp)
Quelle:
http://de.news.yahoo.com/ddp/20080314/t ... 2a590.html