Korruptionsregistergesetz tritt in Berlin am 01.06.2006 in Kraft
Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 16 vom 03.05.2005 wurde das Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz - KRG) vom 19.04.2006 (Seite 358 und 359) verkündet.
KRG (ist schnell und sehr leicht zu lesen)
Frage:
Gilt so etwas eigentlich auch für berufständische Versorgungswerke oder, falls nicht, unterwerfen sich diese derartigen Regelungen eigentlich freiwillig
Etwa § 6 Abfragepflicht ab 15.000,00 € Auftragswert

Das macht natürlich wieder Arbeit und je nach Auftragsgegenstand (z. B. Bauvorhaben) können 15.000,00 € laufend schnell erreicht sein. Anderseits ist diese Abfrage aber auch eine klarer Eigenschutz. Wer dort eingetragen wird, steht in § 3 (Verurteilt wegen Vorteilsannahme, Bestechung, Untreue, Subventionsbetrug, etc.)