In dieser Woche wurde dieses Urteil von einem Richter unter Hinweis auf die geltende Rechtslage gekippt. Die Verteidiger des 44-Jährigen sagten dem "Daily Telegraph", die männliche Brust zähle rechtlich nicht zu den Geschlechtsteilen, da sich der gesetzliche Schutz der Privatsphäre nur auf den weiblichen Busen beziehe. Das gelte auch, obwohl der gefilmte Mann aufgrund seiner Fettleibigkeit besonders vorstehende Brüste habe. Unter Badenden des 21. Jahrhunderts sei die weibliche Brust privat, während die männliche Brust es nicht sei, betonte auch Richter Anthony Hughes. Im ursprünglichen Urteil sei der Ausdruck "Brust" falsch interpretiert worden.
Auf der Internetseite des "Daily Telegraph" entwickelte sich eine lebhafte Debatte über das Urteil. Einen anderen Mann heimlich mit einer versteckten Kamera zu filmen, könne nun also als "normales Verhalten" angesehen werden, fragte ein Internaut. "Kann eine flachbrüstige Frau also nun oben ohne herumlaufen?", kommentierte ein weiterer Chat-Teilnehmer.
(yahoo.de)
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