Mutmaßlicher Holzklotzwerfer widerruft Geständnis

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Mutmaßlicher Holzklotzwerfer widerruft Geständnis

Neuer Beitragvon Robin » 09.06.2008, 18:04

Oldenburg (AP) Nach dem tödlichen Holzklotzwurf von Oldenburg hat der Tatverdächtige sein Geständnis widerrufen. Das teilte die Staatsanwaltschaft der Stadt am Montag mit. Den Antrag auf eine Überprüfung der Untersuchungshaft hätten seine Anwälte jedoch zurückgenommen. Dies hätte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wegen des weiter bestehenden dringenden Tatverdachts gegen den 30 Jahre alten Mann keine Aussicht auf Erfolg gehabt, sagte Sprecher Stefan Schmidt.

Warum H. gelogen haben will, war zunächst offen. Der Bremer Rechtsanwalt Matthias Koch sagte, er und sein Berliner Kollege hätten ihren Mandanten dazu nichts erklären lassen. Die Rechtsanwälte verlangten, die Beweislage zu überprüfen. Es gelte zu klären, ob H. der Täter sei. Falsche Geständnisse habe es auch in anderen Fällen gegeben, sagte Koch. Im Holzklotzfall gebe es weitere Tatverdächtige.

«Durch die Rücknahme des Geständnisses wird es nicht gegenstandslos», betonte Staatsanwalt Stefan Schmidt jedoch. Es stehe weiter als Beweismittel zur Verfügung. «Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gibt es keinen Anlass, am Wahrheitsgehalt des Geständnisses zu zweifeln.» H. sitze weiterhin in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauerten an. Zu Einzelheiten wollte er sich nicht äußern.

Anwälte kritisieren Beweislage

Laut einer schriftlichen Erklärung sehen die Anwälte begründete Anhaltspunkte dafür, dass H. bei der Vernehmung unter Drogenentzug gestanden habe und ihm erst nach Ablegen eines Geständnisses die Ersatzdroge Methadon verabreicht worden sei. Die Ortung des Beschuldigten anhand eines Handygesprächs in Tatortnähe über eine Funkzellenauswertung habe keinen Beweiswert, heißt es in der Mitteilung weiter. Auch die vergleichende bodenkundliche Untersuchung des Holzklotzes sei problematisch. In der Vernehmung habe H. kein Täterwissen preisgegeben.

In der Erklärung kritisierten die Anwälte zudem eine öffentliche und mediale Vorverurteilung des Beschuldigten. Dass die Staatsanwaltschaft bereits mit dem Landgericht Prozesstermine im Oktober und November vereinbart habe, erscheine verfrüht, zumal noch keine Anklage erhoben und zugelassen worden sei.

Nikolai H. wird vorgeworfen, am Ostersonntag einen sechs Kilogramm schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke nahe Oldenburg geworfen zu haben. Dabei starb eine 33 Jahre alte Mutter in einem gerade unter der Brücke durchfahrenden Auto vor den Augen ihres Mannes und ihrer Kinder. Nikolai H. hatte die Tat am 21. Mai zunächst gestanden und als Grund allgemeinen Frust genannt.

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Re: Mutmaßlicher Holzklotzwerfer widerruft Geständnis

Neuer Beitragvon Konsolero » 10.06.2008, 16:44

Alter wenn der damit durchkommt oh man das its wie ein Freifahrtschein.
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Re: Mutmaßlicher Holzklotzwerfer widerruft Geständnis

Neuer Beitragvon poldi126 » 10.06.2008, 22:17

Laut einer schriftlichen Erklärung sehen die Anwälte begründete Anhaltspunkte dafür, dass H. bei der Vernehmung unter Drogenentzug gestanden habe und ihm erst nach Ablegen eines Geständnisses die Ersatzdroge Methadon verabreicht worden sei.


Ganz toll! Das ist wirklich wie ein Freifahrtsschein!" Das ist echt das letzte ! Wenn ich mir jetzt ordentlich die Birne voll haue dann ist mein Geständniss fürn Arsch! Ausserdem wird man noch als in der " zeit der Tat " als unzurechnungsfähig eingestuft ! Ich kipp mir 3 Bar aufm Kessel und bring meine Nachbarin um! "Sorry war besoffen" :pfeif: :sauf: :| .Hilfe :n21: :n21: .dagegen
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