Vortrag des VGT an der kath. Fakultät in Wien

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Vortrag des VGT an der kath. Fakultät in Wien

Beitragvon Claudia » Montag 3. November 2008, 10:45

zur Kenntnisnahme, TG Claudia


Wien, 31. Oktober 2008

Vortrag des VGT an der Katholischen Fakultät der Universität Wien
Im Rahmen des Forums „Theologische Ethik“ von Prof. Gerhard Marschütz vom Institut für Moraltheologie wurde über die Frage „Sind Menschen auch nur Tiere?“ diskutiert

Leider kam es bereits im Vorfeld der Veranstaltung zu Turbulenzen. Weil der VGT-Obmann als Redner angekündigt war, schritt einer der Vizerektoren der Universität Wien ein und verhinderte, dass der Vortrag in einem großen Hörsaal der Hauptuni stattfand. Als Begründung wurde genannt, dass bei Vorträgen von DDr. Balluch ein Sicherheitsrisiko bestünde – und das, obwohl bei den tausenden bisherigen Vorträgen des VGT-Obmanns noch nie irgendwelche Probleme aufgetreten sind. Erst als der Organisator und der Dekan der Katholischen Fakultät durch persönliche Intervention ermöglichten, dass der Vortrag in einem Seminarraum des Instituts für Moraltheologie stattfinden kann, war die Veranstaltung gerettet. Allerdings durfte sie weder an der Hauptuni beworben, noch durfte auf den Werbeplakaten an der Katholischen Fakultät erwähnt werden, dass DDr. Martin Balluch der Obmann des Verein Gegen Tierfabriken ist.

Trotz dieser negativen Vorzeichen wurde die Veranstaltung ein voller Erfolg.

Der kleine Seminarraum war mit über 50 Personen gesteckt voll. Mindestens 5 Professoren nahmen an der Diskussion teil und einige äußerten danach ihre Sympathie für den VGT und seine wichtige gesellschaftliche Tätigkeit. Für eine Veranstaltung an der Katholischen Fakultät war die Besucherzahl erstaunlich hoch.

DDr. Balluch stellte seinen naturwissenschaftlichen Zugang zur aufgeworfenen Frage vor. Die evolutionäre Kontinuität und die genetische Nähe zwischen Menschen und anderen Tieren war nur ein Teil des Arguments. Naturwissenschaftliche Kriterien für Bewusstsein sind in weiten Bereichen des Tierreichs erfüllt. Menschen und andere Tiere unterscheiden sich nur im Grad der Erweiterung des Bewusstseins, also graduell und nicht prinzipiell oder qualitativ. Auf Basis dieser Erkenntnis forderte DDr. Balluch, dass die ethisch grundsätzliche Andersbehandlung von Menschen mit einer deontologischen Ethik und nichtmenschlichen Tieren mit einem Utilitarismus nicht gerechtfertigt werden kann.

Über 1 Stunde lang wurden danach diese Thesen analysiert und kritisiert. Naturgemäß fand der naturwissenschaftliche Zugang nicht bei allen Anwesenden ungeteilte Zustimmung, da vom theologischen Standpunkt aus die Metaphysik im Vordergrund steht. Argumentiert wurde, dass es eben metaphysischer Voraussetzungen bedarf überhaupt ein naturwissenschaftliches Weltbild an sich zu begründen, oder dass ohne Metaphysik ethische Überzeugungen nicht ausreichend motiviert werden können, oder dass Werte oder der Wahrheitsgehalt von etwas über die physikalische Ebene hinausreicht. Einig war man sich allerdings darin, dass Geistes- und Naturwissenschaft im Dialog bleiben müssen und voneinander lernen können.
Tiere sind Lebewesen, keine Ware.
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Re: Vortrag des VGT an der kath. Fakultät in Wien

Beitragvon Claudia » Mittwoch 5. November 2008, 11:15

Hallo liebe Foris !

Wie es aussieht, ist es ein "Verbrechen" Tierschützer zu sein. :cry: :cry:
TG Claudia


VGT - Verein gegen Tierfabriken / 05.11.2008 / 10:21 / OTS0085 5 CI 0416 VGT0001 II

Nach OGH-Urteil in Tierschutzcausa: VGT fordert Streichung von §278a StGBUtl.: In der Interpretation des OGH bedeutet §278a StGB
"Sippen"haftung und Gesinnungsstrafrecht für politischen
Aktivismus
Wien (OTS) - Nach dem großen Lauschangriff und den
Hausdurchsuchungen gegen den Tierschutz Ende Mai wurden 10 Personen
in Untersuchungshaft genommen. Die gegen diesen Haftbeschluss
gerichtete Beschwerde wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof OGH in
letzter Instanz abgewiesen.

Dazu VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: "Betrachtet man die
Argumentation des OGH, so wird rasch die Dimension dieses Urteils
klar: Es genügt, dass es eine normale NGO gibt, und dass
Sachbeschädigungen im Schadensausmaß von mindestens 3000 Euro zu
einem ideologisch der NGO nahestehenden Thema von Unbekannten verübt
worden sind, und es liegt bereits eine kriminelle Organisation vor.
Für die allermeisten NGOs, die politische Kampagnen fahren, sind
nämlich automatisch alle Definitionskriterien des §278a StGB erfüllt,
wie z.B. Konspirativität (um, AktivistInnen zu schützen und
InformantInnen sowie zukünftige Aktionen nicht zu gefährden) und
Einflussnahme auf Wirtschaft oder Politik."

Und weiter: "Um §278a StGB anwenden zu können, fehlt also nur noch
eine kriminelle Handlung durch Unbekannte geographisch in etwa in der
Gegend, in der die NGO aktiv ist, und mit in etwa einer ideologischen
Begründung, die der der NGO zugrundeliegenden Ideologie nahekommt.
Ist einmal das Bestehen einer kriminellen Organisation auf diese
Weise gesichert, so wird die bloße Mitgliedschaft bereits mit
mindestens 6 Monaten und bis zu 5 Jahren Haft strafbar. Mitglied wird
man allein dadurch, dass man eine an sich legale
Unterstützungshandlung für die NGO setzt, im Wissen, dass es zu
Sachbeschädigungen kommen wird - von wem auch immer. Mit anderen
Worten:

Mitglieder bzw. AktivistInnen einer NGO machen sich nach §278a
StGB bereits dann strafbar, wenn sie eine legale Kampagne
unterstützen, aber gleichzeitig wissen oder wissen müssten, dass
irgendwann irgendwer irgendwo für diese oder ähnliche Kampagnen eine
kriminelle Handlung mit einem Sachschaden von mindestens 3000 Euro
setzen wird.

Diese Wissentlichkeit wird leicht erfüllt. Einerseits müssten NGOs
von vergangenen strafbaren Handlungen in ihren sozialen Bewegungen
wissen und daher von zukünftigen ausgehen. Andererseits gelten laut
OGH Sympathiebekundungen für strafbare Handlungen bereits als
Wissentlichkeit. Die Grundsatzfrage an die Gesellschaft ist daher, ob
sie einen §278a StGB dieser Auslegung mit ideologischer Sippenhaftung
und der Kriminalisierung einer Gesinnung ernsthaft für richtig hält."

Der VGT richtet die Forderung an die Parteien, den §278a StGB
abzuschaffen oder zumindest so zu verändern, dass er für NGOs keine
Bedrohung mehr darstellt.

Detaillierte Ausführungen zum OGH-Urteil siehe:
http://www.vgt.at/presse/news/2008/news20081104_1.php

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01/9291498
Verein Gegen Tierfabriken
Waidhausenstraße 13/1, 1140 Wien
ZVR: 837 61 50 29

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - http://WWW.OTS.AT ***

OTS0085 2008-11-05/10:21

051021 Nov 08

Erklärung: NGO = Nichtregierungsorganisationen
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