Zur Kenntnisnahme, LG Kalli
Von: Waniorek-Goerke [mailto:waniorek-goerke@hamburger-tierschutzverein.de]
Gesendet: Freitag, 14. November 2008 19:11
An: Burkhard Bernheim
Cc: Htv-Graff; HTV-Kiesel; Rockel; Thumser; Woytalewicz
Betreff: Re: Anhörung
Sehr geehrter Herr Bernheim,
recht herzlichen Dank, dass Sie mich auf die in der Tat
mißverständliche Textpassage in dem Wortprotokoll aufmerksam gemacht haben.
Aus dem sonstigen Zusammenhang gerissen könnte der falsche Eindruck
entstehen, der HTV will die Listenhunde von öffentlichen Wegen verbannen.
Das ist falsch.
Der HTV tritt nicht dafür ein, Hunde nach § 2 Abs. 1 HundeG zu verbannen.
Ich verweise zunächst auf die Darstellung, die auf der Homepage des HTV
unter Aktuelles zu finden ist.
Richtig ist:
Der HTV kann mit einem Verbot, bestimmte Rassen zu züchten, leben. Die
allgemeine Handlungsfreiheit von Züchtern ist kein Anliegen des
Tierschutzes. (Das gilt für Hunde- wie für Katzenzüchter und alle
sonstigen Züchter.)
Der Hamburgische Gesetzgeber verfolgt das (meistens nicht offen
zugegebene) Ziel, Hunde bestimmter Rassen möglichst aus dem
öffentlichen Raum zu verbannen. Das sind die Hunde der Rassen nach § 2
Abs. 1 HundeG, die vor dem Gesetz keine Gnade finden.
S o w e i t ein Z u c h t v e r b o t diesem Ziel dient, wenden wir
uns aus oben genannten Gründen nicht gegen das Zuchtverbot. Wir stehen
als Tierschützer Züchtern - egal was "gezüchtet" wird - skeptisch
gegenüber. Aus meiner Sicht sollte ein Mensch sein Haustier aus einem
Tierschutzverein übernehmen, anstatt einem Tiervermehrer zu Einkommen
zu verhelfen, jedenfalls solange es Tötungsstationen für die Tiere gibt,
die angeblich überflüssig und lästig auf dieser Welt sind. Ich
persönlich habe mit Züchtern meine Schwierigkeiten, solange ich bloß
nach Spanien fahren muss, um eine Tötungsstation für Hunde und Katzen zu
besichtigen.
Der HTV tritt dafür ein, dass die bereits existierenden Lebewesen, die
sich nichts anderes haben "zu schulden" kommen lassen, als den in § 2
Abs. 1 HundeG gelisteten Hunderassen anzugehören, die Chance erhalten
müssen, ihre Ungefährlichkeit durch einen geeigneten Test zu beweisen.
Die Hunde, die ihren Wesentest bestanden haben, sollten nach dem
Hundegesetz wie "normale" Hunde behandelt werden. Unser Tierheim ist
voll von sogenannten Kat-1 Hunden und ich möchte nichts lieber, als
jedem dieser Hunde sofort zu einem guten Zuhause zu verhelfen. An die
Zuverlässigkeit und Sachkundigkeit von Hundehaltern sollten allerdings
generelle Anforderungen gestellt werden.
Es ist absurd zu behaupten, das Geld von der Stadt motiviere uns dazu,
die Kat-1 Hunde nicht zu vermitteln. Einen solcher - auf der Homepage
der IG Hundefreunde zu lesender - Unsinn macht mich auch traurig.
Schade, dass Tierschützer meinen, zu allerst über einander herfallen zu
müssen.
Mir ist ein Teilerfolg aufgrund einer Teilforderung, für die ich einen
größeren Unterstützerkreis gewinnen kann, lieber als maximaler
Misserfolg aufgrund maximaler Forderungen, die allenfalls ein kleiner
Kreis von Menschen bereit ist mitzutragen.
Hoffentlich ist jetzt alles klar. Über eine weitere Verbreitung dieser
Stellungnahme würde ich mich ausdrücklich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Waniorek-Goerke
