Listenhunde

Hier könnt Ihr Euch austauschen über aktuelle und brisante Themen über den Tierschutz

Listenhunde

Beitragvon Brunner » Dienstag 18. November 2008, 12:26

Zur Kenntnisnahme, LG Kalli

Von: Waniorek-Goerke [mailto:waniorek-goerke@hamburger-tierschutzverein.de]
Gesendet: Freitag, 14. November 2008 19:11
An: Burkhard Bernheim
Cc: Htv-Graff; HTV-Kiesel; Rockel; Thumser; Woytalewicz
Betreff: Re: Anhörung

Sehr geehrter Herr Bernheim,

recht herzlichen Dank, dass Sie mich auf die in der Tat
mißverständliche Textpassage in dem Wortprotokoll aufmerksam gemacht haben.
Aus dem sonstigen Zusammenhang gerissen könnte der falsche Eindruck
entstehen, der HTV will die Listenhunde von öffentlichen Wegen verbannen.

Das ist falsch.

Der HTV tritt nicht dafür ein, Hunde nach § 2 Abs. 1 HundeG zu verbannen.

Ich verweise zunächst auf die Darstellung, die auf der Homepage des HTV
unter Aktuelles zu finden ist.

Richtig ist:
Der HTV kann mit einem Verbot, bestimmte Rassen zu züchten, leben. Die
allgemeine Handlungsfreiheit von Züchtern ist kein Anliegen des
Tierschutzes. (Das gilt für Hunde- wie für Katzenzüchter und alle
sonstigen Züchter.)
Der Hamburgische Gesetzgeber verfolgt das (meistens nicht offen
zugegebene) Ziel, Hunde bestimmter Rassen möglichst aus dem
öffentlichen Raum zu verbannen. Das sind die Hunde der Rassen nach § 2
Abs. 1 HundeG, die vor dem Gesetz keine Gnade finden.

S o w e i t ein Z u c h t v e r b o t diesem Ziel dient, wenden wir
uns aus oben genannten Gründen nicht gegen das Zuchtverbot. Wir stehen
als Tierschützer Züchtern - egal was "gezüchtet" wird - skeptisch
gegenüber. Aus meiner Sicht sollte ein Mensch sein Haustier aus einem
Tierschutzverein übernehmen, anstatt einem Tiervermehrer zu Einkommen
zu verhelfen, jedenfalls solange es Tötungsstationen für die Tiere gibt,
die angeblich überflüssig und lästig auf dieser Welt sind. Ich
persönlich habe mit Züchtern meine Schwierigkeiten, solange ich bloß
nach Spanien fahren muss, um eine Tötungsstation für Hunde und Katzen zu
besichtigen.

Der HTV tritt dafür ein, dass die bereits existierenden Lebewesen, die
sich nichts anderes haben "zu schulden" kommen lassen, als den in § 2
Abs. 1 HundeG gelisteten Hunderassen anzugehören, die Chance erhalten
müssen, ihre Ungefährlichkeit durch einen geeigneten Test zu beweisen.
Die Hunde, die ihren Wesentest bestanden haben, sollten nach dem
Hundegesetz wie "normale" Hunde behandelt werden. Unser Tierheim ist
voll von sogenannten Kat-1 Hunden und ich möchte nichts lieber, als
jedem dieser Hunde sofort zu einem guten Zuhause zu verhelfen. An die
Zuverlässigkeit und Sachkundigkeit von Hundehaltern sollten allerdings
generelle Anforderungen gestellt werden.

Es ist absurd zu behaupten, das Geld von der Stadt motiviere uns dazu,
die Kat-1 Hunde nicht zu vermitteln. Einen solcher - auf der Homepage
der IG Hundefreunde zu lesender - Unsinn macht mich auch traurig.
Schade, dass Tierschützer meinen, zu allerst über einander herfallen zu
müssen.

Mir ist ein Teilerfolg aufgrund einer Teilforderung, für die ich einen
größeren Unterstützerkreis gewinnen kann, lieber als maximaler
Misserfolg aufgrund maximaler Forderungen, die allenfalls ein kleiner
Kreis von Menschen bereit ist mitzutragen.

Hoffentlich ist jetzt alles klar. Über eine weitere Verbreitung dieser
Stellungnahme würde ich mich ausdrücklich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Waniorek-Goerke
Eines Tages wird die Erde weinen, sie wird um ihr Leben flehen, sie wird Tränen von Blut weinen. Ihr werdet die Wahl haben, ihr zu helfen oder sie sterben lassen, und wenn sie stirbt, sterbt ihr auch. Unsere Politiker haben sich entschieden, sie lassen sie sterben.

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Re: Listenhunde

Beitragvon Brunner » Dienstag 18. November 2008, 18:28

Einfach nur geschmacklos, liebe Grüße Kalli

Holländers Hunde
Opern-Gewaltvideos nicht strafbar

Die umstrittenen Kampfhund- und Schlachthof-Videos im "Fliegenden Holländer" an der Leipziger Oper sind keine strafrechtlich relevanten Gewaltdarstellungen. Videoaufnahmen mit Gewalt gegen Tiere oder zwischen ihnen würden von diesem Straftatbestand nicht erfasst, teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig am Freitag mit. Das Premierenpublikum hatte die Inszenierung von Michael von zur Mühlen vor fünf Wochen mit Buh-Rufen und Pfiffen quittiert. Freitagabend sollte nun die "entschärfte" Fassung erstmals gezeigt werden. dpa

http://www.sueddeutsche.de/955380/268/2 ... Hunde.html
Quelle: vgt-pulheim
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Re: Listenhunde

Beitragvon Brunner » Mittwoch 26. November 2008, 18:07

Zur Kenntnisnahme, liebe Grüße Kalli

Protest vor dem Landtag
Demonstration für Kampfhunde


VON JENNIFER KOCH
Kampfhunde polarisieren Foto: rpo/Vassilios Katsogridakis

Düsseldorf (RP) Rund 40 Hunde der als gefährlich eingestuften Rassen spazierten am Samstag einträchtig am Rhein entlang. Ihre Herrchen protestierten gegen das Landeshundegesetz, das die Haltung von Kampfhunden einschränkt. Es komme aber auf den Umgang mit dem Hund an, sagen die Demonstranten.
Zitternd klemmt der junge Staffordshire-Terrier seinen Schwanz zwischen die Beine. Bei Temperaturen knapp über null Grad wirken die rund 40 Kampfhunde, die unter der Theodor-Heuss-Brücke versammelt sind, eher verfroren als gefährlich. Trotzdem blicken einige Passanten skeptisch auf die Staffordshires, Bullterrier und Pitbulls, deren Herrchen der Kälte trotzen, um gemeinsam gegen das Landeshundegesetz zu demonstrieren.
„Die Liste muss weg”, fasst Organisator Alexander Schemken zusammen. Laut Gesetz gelten Hunde bestimmter Rassen als gefährlich. Diese Rassen werden in einer Liste geführt. Pittbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier gelten als gefährlich. Das gilt auch für Kreuzungen dieser Hunde untereinander oder mit anderen Rassen. Ihre Haltung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und mit Leinen- und Maulkorbpflicht verbunden.
„Seit der Einführung des Gesetzes ist die Zahl der Beißunfälle zurückgegangen“, erklärt Markus Fliege, Sprecher des NRW-Ministeriums für Verbraucherschutz. Für Alexander Schemken ist das kein Argument für die Liste. Er ist Besitzer von Angel, einer Staffordshire-Hündin, die freundlich jeden Neuankömmling bei der Demonstration begrüßt. „Wir möchten Beißunfälle nicht verharmlosen“, erklärt Schemken, „aber es kommt auf den Umgang mit dem Hund an, nicht auf die Rasse.“ Die Rassenliste diskriminiere Hunde und deren Besitzer.
Das findet auch Dagmar Binder. Sie ist Gassi-Geherin im Rather Tierheim, das die Demonstration unterstützte. „Wir haben viele Hunde, die nur wegen des Gesetzes ins Tierheim gekommen sind“, sagt sie. Hundedame Seidenweich, die Dagmar Binder am Samstag begleitete, ist so ein Fall. Kurz nach der Einführung des Gesetzes wurde sie ausgesetzt, seitdem lebt sie im Tierheim.
Neue Besitzer für Kampfhunde zu finden, sei schwierig, erklärt Binder. Kürzlich scheiterte die Vermittlung von zwei sehr alten Hündinnen an dem Zaun, der um das Grundstück des Interessenten gezogen war. Der war wenige Zentimeter zu niedrig. Zweck der Bestimmung: Kampfhunde sollen das Gelände ihres Besitzers nicht unbeaufsichtigt verlassen können. „Die Hündinnen, die wir vermitteln wollten, sind aber beide so alt, dass sie gar nicht mehr springen können“, so Binder.

Mit der Demonstration wollten die Hundehalter zeigen, dass Listenhunde nicht zwangsläufig Kampfmaschinen sind. Auf eine Kundgebung verzichtete Organisator Schemken. „Die Menschen sollen nur sehen, dass selbst eine große Gruppe von Listenhunden friedlich am Rhein entlang spazieren gehen kann.“ Am Apolloplatz gedachten die Herrchen der Hunde, die wegen des Gesetzes eingeschläfert oder ausgesetzt wurden. Danach ging es zurück zur Heuss-Brücke.

http://www.rp-online.de/public/article/ ... hunde.html

Quelle: vgt-pulheim e.V.
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Re: Listenhunde

Beitragvon Brunner » Sonntag 14. Dezember 2008, 18:59

Alle Hunde bekommen einen Chip
LANDTAGAbgeordnete billigen das Kampfhundegesetz. Ab 1. März gilt in Sachsen-Anhalt Versicherungspflicht.

erstellt 11.12.08, 22:56h

MAGDEBURG/MZ/HK. Als letztes Bundesland in Deutschland erhält auch Sachsen-Anhalt ein Kampfhundegesetz. Der Landtag beschloss gestern das seit mehreren Jahren diskutierte "Gesetz zum Schutz vor von Hunden ausgehenden Gefahren". Ein erster Entwurf stammt bereits aus dem Jahr 2000.
Mit Hilfe des Gesetzes soll die Bevölkerung besser vor Beißattacken geschützt werden. Dazu gehören unter anderem die Pflicht zur Registrierung (Chip) jedes nach dem 1. März 2009 geborenen Hundes, die Registrierung der Daten des Tieres und die seines Halters sowie eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Für gefährliche Hunde, zu denen neben vier Kampfhunde-Rassen (siehe Sonderregel) alle besonders bissigen und aggressiven Tiere gehören, gelten die Regelungen rückwirkend.
Die Opposition kritisierte das Gesetz scharf. "Es wird die Sicherheit der Menschen nicht verbessern", sagte FDP-Innenexperte Guido Kosmehl. Besonders problematisch sei der Wesenstest für gefährliche Hunde: In Hessen seien bei 400 Tests nur ein einziger Kampfhund sowie fünf Tiere anderer Rassen durchgefallen. "Wer also glaubt, mit einem Wesenstest gefährliche Hunde aus dem Verkehr zu ziehen, der irrt." Linken-Innenpolitikerin Gudrun Tiedge äußerte sich ähnlich: "Das Gesetz war und ist schlecht und überflüssig."
Die Koalitionsfraktionen und Innenminister Holger Hövelmann (SPD) verteidigten das Vorhaben. "Das Gesetz wird dem Ziel gerecht, gefährliche Beißattacken zu verhindern, denen oft die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zum Opfer fallen - die Kinder", sagte Hövelmann. Nach Ansicht von Jens Kolze (CDU) ermögliche der Wesenstest auch Besitzern der als gefährlich eingestuften Hunde den Nachweis, das ihre Tiere ungefährlich sind. Bernward Rothe (SPD) verwies auf Erfahrungen, die Nordrhein-Westfalen mit seinem Kampfhundegesetz gemacht habe: Seit In-Kraft-Treten 2004 hätten sich dort die Beißattacken fast halbiert. Seiten 2 und 4
Mehr Informationen im Internet unter http://www.mz-web.de/brennpunkt

http://www.mz-web.de/servlet/ContentSer ... 8807338328

Quelle: TVG-Pulheim
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