Ablehnung des §278a StGB

Hier könnt Ihr Euch austauschen über aktuelle und brisante Themen über den Tierschutz

Ablehnung des §278a StGB

Beitragvon Claudia » Samstag 15. November 2008, 22:38

Zur Kenntnisnahme, TG Claudia

Wien, 14. November 2008

JournalistInnen diskutieren Tierschutzcausa
200 BesucherInnen der Podiumsdiskussion an der TU-Wien zeigen breite Solidarität und lehnen §278a StGB ab

Am 12. November 2008 lud die studentische Organisation SAVE zusammen mit der ÖH an die Technische Universität Wien, um in hochkarätiger Runde über die politische Dimension der Bedrohung der Zivilgesellschaft durch §278a StGB, wie sie sich anhand der Tierschutzcausa zeigt, zu diskutieren. Der mit 110 Sitzplätzen ausgestattete Hörsaal platzte aus allen Nähten, nachdem sich etwa 200 Personen eingefunden hatten, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Das rege Interesse der Öffentlichkeit bestätigt einmal mehr, wie sehr sich breite Teile der kritischen Zivilgesellschaft durch die zunehmende Polizeirepression in Österreich bedroht fühlen, lautete der Titel der Diskussion doch „§278a – Kommt der Polizeistaat?“.

In seinem Eröffnungsstatement fasste der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch als Betroffener und Journalist noch einmal die Ermittlungsmethoden der Polizei in den letzten Jahren zusammen. Nachdem der 4-fache Große Lauschangriff keinen Hinweis auf kriminelle Aktivitäten erbracht hatte, kam es zum Großen Zugriff, in dem 7 Tierschutzbüros leergeräumt und 38 Personen polizeilichen Zwangsmaßnahmen mit Waffengewalt unterworfen wurden. Alles auf Basis von §278a StGB, nach dem es bereits strafbar wird, legale politische Aktivitäten zu setzen, wenn man wissen müsste, dass irgendwann irgendwo irgendwer mit ähnlichem Ziel eine schwere Sachbeschädigung begehen werde. Das Verfahren sei ausschließlich politisch motiviert, was sich an vielen Indizien festmachen ließe.

Dem widersprach Falter-Redakteur Florian Klenk. Er würde zwar die Recherchearbeit des Verein Gegen Tierfabriken schätzen und er meine auch, dass die Untersuchungshaft außer jeder Proportion war, allerdings fände er einiges an der Tierschutzkampagnenarbeit bedenklich und würde insbesondere Peter Pilz von den Grünen wegen seiner Webseitenberichterstattung zu der Causa kritisieren. Er, Klenk, habe daher dem allgemeinen Konsens der Medien, die sich auf die Seite der TierschützerInnen gestellt hätten, widersprochen und die Polizeiermittlungen grundsätzlich richtig gesehen. Im Falter wäre aber ohnedies eine ausgewogene Darstellung gelungen, zumal andere RedakteurInnen die Sicht der TierschützerInnen präsentiert hätten. §278a StGB sei grundsätzlich wichtig und nach Informationen von der Oberstaatsanwaltschaft werde es ohnehin keine Anklage auf Basis §278a gegen TierschützerInnen geben.

Irene Brickner vom Standard schilderte die Anfangstage nach dem Großen Polizeizugriff und betonte wie seltsam die mangelnde Auskunftsbereitschaft bei Polizei und Staatsanwaltschaft in diesem Fall war. Nach zunehmender Länge der U-Haft wurde auch der Chefredakteur des Standard davon überzeugt, dass etwas nicht ganz mit rechten Dinge zugehe, und die Berichterstattung im Standard gewann an kritischer Schärfe. Brickner habe zwar ein Tierschutzverständnis, empfinde aber den radikalen Tierschutzaktivismus als unsympathisch. Nichtsdestotrotz wäre das kein Grund, TierschützerInnen derartig zu behandeln und einzusperren. §278a müsse geändert werden.

Oswald Hicker von der Zeitung Heute hatte von Anfang an ein sehr eigenartiges Gefühl bzgl. des Umgangs mit den TierschützerInnen durch die Behörden. Seine Kontakte im Bundeskriminalamt und bei der Polizei legten nahe, dass es keine konkrete Evidenz gegen die Beschuldigten gab. Dennoch war es zu 4 Großen Lauschangriffen gekommen – und das sei bisher einzigartig in Österreich. Wir würden zwar noch in keinem Polizeistaat leben, aber Wachsamkeit sei geboten und die Gefahr eines Überwachungsstaates nicht zu übersehen. Jedenfalls sei es sehr merkwürdig, dass gegen den Tierschutz derart massiv Polizeiressourcen eingesetzt würden, die anderswo abgehen.

Den Stellungnahmen der PodiumsteilnehmerInnen folgten zahlreiche Wortmeldungen aus dem Publikum. Sehr vielen der Anwesenden war die Problematik offenbar ein großes Anliegen und es gab unzählige Beschwerden gegen das Vorgehen der Polizei. Eine Reihe von AktivistInnen betonte ganz deutlich, dass sie sich wie in einem Polizeistaat fühlten. Wie sollte man nach dem Tierschutzfall sicher sein, nicht jeden Moment von der Polizei überfallen oder zumindest abgehört zu werden? Ausnahmslos alle Beiträge waren kritisch gegenüber dem polizeilichen und richterlichen Vorgehen und forderten eine Novellierung von §278a StGB. Viele Anwesende monierten die mangelnde Berichterstattung über Tierleid in den Medien und andere meinten, sie seien jetzt durch die Übergriffe der Polizei im Tierschutz erst recht aktiv geworden, weil sie eine derartige Ungerechtigkeit nicht ertragen würden.

Nach 3 Stunden musste die lebhafte Diskussion nur der fortgeschrittenen Zeit wegen beendet werden. Sie wurde allerdings in verschiedenen Gruppen in den umliegenden Lokalen bis spät in die Nacht fortgesetzt.
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Re: Ablehnung des §278a StGB

Beitragvon Claudia » Mittwoch 19. November 2008, 16:44

Zur Kenntnisnahme, TG Claudia


Wien, 19. November 2008

120 ZuhörerInnen bei Vortrag des VGT-Obmanns an der Uni Innsbruck
Im Hörsaal 3 der Sozialwissenschaftlichen Fakultät gab es rege Diskussionen und viel Solidarität gegen die politische Verfolgung der Tierschutzbewegung mittels §278a StGB

Nach Vorträgen an den Unis in Linz und Salzburg war es am 18. November in Innsbruck soweit: der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch sprach auf Einladung der studentischen Vertretung der GRAS zum Thema „§278a StGB - bedroht der Staat die kritische Zivilgesellschaft?“. 120 Personen fanden sich ein und diskutierten nach der ca. 1 stündigen Präsentation sehr intensiv über das Thema.

Auch ein Staatsanwaltsanwärter war anwesend und meinte, die Staatsanwaltschaft in Innsbruck hätte das Verfahren und die U-Haft sehr kritisch gesehen, allerdings könne man nicht von einer Verschwörung gegen den Tierschutz sprechen und §278a StGB hätte auch seine Berechtigung. Dem wurde allerdings heftigst widersprochen. Es würde auch keine Verschwörung der Staatsanwaltschaft mit der Richterschaft und der Polizei konstruiert, sondern vielmehr hätte es Interventionen von höchster Stelle gegeben, die zur Gründung der Sonderkommission geführt habe. Der Rest hätte sich dann psychologisch nachvollziehbar quasi von selbst ergeben. Die BeamtInnen der Sonderkommission entwickelten sehr bald ein persönliches Interesse erfolgreich zu sein, und der Vorwurf §278a StGB ist derartig nebulos, dass besonders Leute wie RichterInnen und StaatsanwältInnen, die nie in ihrem Leben persönlich mit NGO-Arbeit in Berührung gekommen sind, ernsthaft einen Verdacht auf eine Gefahrenlage zu erkennen glauben. Der Vorwurf einer kriminellen Organisation lässt sich aber grundsätzlich nicht widerlegen. Dass keine konkrete Evidenz für kriminelle Handlungen vorliegt, wird nicht als Beleg für die Unschuld der Betroffenen gesehen, sondern im Gegenteil als Beleg dafür, dass die Betroffenen besonders geschickt sind, ihre kriminellen Handlungen zu vertuschen. Deshalb belege das Nichtvorliegen von Evidenz nur, dass noch intensiver noch mehr Daten gesammelt, d.h. noch mehr ermittelt und noch mehr observiert und belauscht werden muss. Und das macht wiederum die Beschuldigten umso verdächtiger und die Spirale dreht sich weiter.

Wie schon bei ähnlichen Veranstaltungen davor, zeigte sich eine breite Solidarität unter den ZuhörerInnen, die bei weitem nicht alle im Tierschutz aktiv sind. Die zentralen Fragen war auch hier: Was können wir tun? Wie können wir helfen?
Die Universität Wien weigert sich dagegen als einzige Universität Österreichs den VGT bzw. dessen Obmann in einem ihrer Hörsäle vortragen zu lassen. Diese Beschränkung der Meinungsfreiheit und der politischen Diskussion mit der fadenscheinigen Ausrede, es gäbe ein Sicherheitsrisiko, ist Zeichen einer sehr bedenklichen Entwicklung und muss als Teil der staatlichen Repression gegen die kritische Zivilgesellschaft aufgefasst werden.
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Re: Ablehnung des §278a StGB

Beitragvon Claudia » Mittwoch 19. November 2008, 16:48

Zur Kenntnisnahme, Claudia


Wien, 19. Oktober 2008

Einladung: NGOs diskutieren Bedrohung durch §278a StGB

Verschiedene Organisationen der kritischen Zivilgesellschaft aus dem Menschenrechts- und Umweltschutzbereich nehmen erstmals seit Beginn der Aktionen gegen den Tierschutz Stellung Zeit: Donnerstag, 20. November 2008, ab 18:00 Uhr
Ort: Technische Universität Wien, Getreidemarkt 9, Knoller Hörsaal

Es diskutieren:
Philipp Strohm – GREENPEACE
Jens Karg – GLOBAL 2000
Wolfgang Pekny – ZIVILGESELLSCHAFT / FOOTPRINT
Harald Balluch – VGT
Moderation:
Christoph Altenburger – SAVE

4 Große Lauschangriffe auf Basis §278a StGB richteten sich gegen den Tierschutz. 7 Tierschutzbüros und 25 Privatwohnungen wurden wegen Verdachts auf Bildung einer großen kriminellen Organisation von der Polizei durchsucht. Heute noch – 6 Monate später – stehen 6 Organisationen ohne ihre gesamte Infrastruktur da und sind dadurch lahmgelegt.
Ist §278a StGB ein notwendiges Mittel im Kampf gegen eine reale Bedrohung der Gesellschaft oder ist er in der Formulierung über das Ziel hinausgeschossen und gegen berechtigte politische Aktivitäten von NGOs anwendbar geworden?

Das neue Urteil des Obersten Gerichtshofs, das im Tierschutz tatsächlich eine große kriminelle Organisation nach §278a sieht und die Untersuchungshaft gegen TierschutzaktivistInnen bestätigt, sowie das neue Urteil des Oberlandesgerichts Wien, das die Polizeimaßnahmen im vollen Umfang für berechtigt hält – maskierte Polizeieinheiten schlugen in der Nacht Türen ein, bedrohten AktivistInnen mit der Waffe und leerten die Wohnungen bzw. Büros – werfen die Frage auf, ab wann man nach §278a StGB verdächtig wird.
Die von der studentischen Initiative SAVE (http://www.save.or.at) organisierte Veranstaltung will verschiedene NGOs zur Frage, ob §278a StGB eine allgemeine Bedrohung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten darstellt, zu Wort kommen lassen.

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01/9291498

****************************************
Verein Gegen Tierfabriken
Waidhausenstraße 13/1, 1140 Wien
Email: vgt@vgt.at, Webseite: http://www.vgt.at
ZVR: 837 61 50 29
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Re: Ablehnung des §278a StGB

Beitragvon Claudia » Dienstag 2. Dezember 2008, 21:18

Zur Kenntnisnahme, TG Claudia

Kommt der Polizeistaat? Diskussionsveranstaltung – Teil III

Zeit: Donnerstag, 04. Dezember 2008, ab 18:00
Ort: Rechtswissenschaftliche Fakultät Wien,
Schottenbastei 10-16, Hörsaal U 18


Jurist_innen diskutieren:
Johannes Jarolim – Justizsprecher SPÖ
Albert Steinhauser – Justizsprecher Die Grünen
Ingebor Zerbes – Institut für Strafrecht und Kriminologie
Moderation:
Eberhart Theuer – Tierschutz Rechtsexperte
Eintritt frei!
Download Flugblatt

Download Flugblatt – A4-Nutzen mit 3 Stück

Download Plakat A3



Videoüberwachung. Datensammlung. Peilsender. Spitzel. Wanzen.

Begriffe, die die meisten ÖsterreicherInnen nur aus Filmen kennen. Doch das Vorgehen bei „Operation Spring“ und „Operation Pelztier“ warnen immer mehr und mehr Organisationen davor, dass solche Begriffe längst nicht mehr aus Filmen stammen. Denn sie sind längst Realität geworden und werden dabei bewusst gegen kritische Teile der Zivilgesellschaft eingesetzt.

Erfolgreiche Organisationen sehen sich mit einer unglaublichen Repression konfrontiert und fürchten um ihre politische Freiheit. Mit Hilfe des §278a werden polizeiliche Überwachungsmaßnahmen legitimiert, denen längst ein berechtigter Grund fehlt. Der 3. Teil der Diskussionreihe zum Thema „§278a: Kommt der Polizeistaat?“ verspricht wieder sehr spannend zu werden, da sich VertreterInnen unterschiedlicher Parteien und eine Wissenschaftlerin des Institutes für Strafrecht dazu bereit erklärt haben, ihre Sichtweise zu schildern.

Kommt der Polizeistaat in Österreich?

Werden kritische Teile der Bevölkerung unterdrückt und ins Gefängnis gesteckt?
Welche Rolle spielt dabei der §278a?
Welche Sichteisen vertreten die Parteien? Wie reagieren diese nun?
Wie wird §278a aus wissenschaftlicher Sicht beurteilt?


Operation PelztierAm 21.05.2008 kommt es zu einer der umstrittensten Polizeiaktionen seit der Gründung der zweiten Republik. 23 Objekte (Büros, Häuser, Wohnungen) gestürmt und durchsucht. Dutzende Personen werden mit gezogener Waffe aus dem Schlaf gerissen und auf verschiedenste Art und Weise gedemütigt. 10 beschuldigte TierrechtlerInnen werden auf Grund des §278a in Untersuchungshaft gesteckt und müssen 104 Tage in winzigen Zellen ausharren, in denen sie jeden Tag erniedrigt werden. Auch wenn die Beschuldigten mittlerweile wieder auf freiem Fuß sind, so werden sie nach wie vor, ohne jegliche Beweise (!), beschuldigt und verfolgt.

Operation Spring
In den Jahren 1999 und 2000 kam es zu einer unglaublichen Polizeiaktion. Ebenfalls auf der Basis des §278a und des Lauschangriffes wurden hunderte Menschen in Untersuchungshaft gesteckt und verurteilt. Menschenrechtsorga-nisationen und Teile der Medien kritisierten die Justiz und unterstellten ihr sogar rassistische Motivationen.

Kommt der Polizeistaat?
Immer mehr und mehr Überwachungsmaßnahmen schränken die Menschen in ihrer Freiheit ein. Unglaublich viele Daten werden gesammelt und gespeichert. Die Polizei kann immer leichter nach ihren Wünschen Menschen bespitzeln und überwachen.
Unterschiedlichste Organisationen fühlen sich mittlerweile von der Justiz und der Polizei bedroht und warnen vor einer fatalen Entwicklung des Rechtsstaates. Welche Entwicklung zeichnet sich in Österreich ab? Entwickelt sich in Österreich ein Polizeistaat oder handelt es sich hierbei um eine berechtigte Vorgehensweise der Justiz? Welche Rolle spielt dabei der §278a?



Eine Diskussionsreihe organisiert von SAVE
Students for Animal Rights, Veganism and the Environment
http://www.save.or.at
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Re: Ablehnung des §278a StGB

Beitragvon Claudia » Montag 15. Dezember 2008, 09:35

Zur Kenntnisnahme, LG Claudia

Wien, 15. Dezember 2008

U-Haft und Lauschangriff gegen Tierschutz: Richtervereinigung stellt sich der Diskussion
Einladung: hochkarätige Podiumsdiskussion mit Amnesty International zu §278a StGB anlässlich der Tierschutzcausa


ZEIT: Mittwoch, 17. Dezember 2008, ab 18:00
ORT: Rechtswissenschaftliche Fakultät Wien,Schottenbastei 10 – 16, Hörsaal U 12


Es diskutieren:

Peter Pilz – Sicherheitssprecher der Grünen
Hans Zeger – Obmann ARGE Daten und Mitglied des Datenschutzbeirates des Bundeskanzleramtes
Heinz Patzelt – Generalsekretär Amnesty International Österreich
Maria Wittmann-Tiwald – Richtervereinigung

Moderation:

Irene Brickner – Der Standard

Vielen ist es vielleicht schon nicht mehr erinnerlich: Vor fast 7 Monaten überfielen maskierte Polizeieinheiten 23 Privatwohnungen von TierschützerInnen und Tierschutzbüros in den frühen Morgenstunden, bedrohten die Anwesenden mit gezückten Schusswaffen und leerten die Räumlichkeiten. 10 Personen wurden über 104 Tage in U-Haft genommen. Bis heute haben 6 Tierschutzorganisationen ihre lebenswichtige Infrastruktur wie Mitgliederdateien, Filmarchiv oder Buchhaltung nicht zurückbekommen. Begründet wurden dieser Zugriff, die U-Haft und der 4-fache Große Lauschangriff mit Verdacht auf §278a StGB "kriminelle Organisation".

Daher lädt die studentische Initiative SAVE (http://www.save.or.at) zu einer Podiumsdiskussion mit hochkarätiger Besetzung zu diesem Thema. Die Richtervereinigung stellt sich der Diskussion mit Amnesty International, einem Experten für Datenschutz und dem Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz.

Nach den letzten Urteilen des Obersten Gerichtshofs scheinen NGOs grundsätzlich allein durch ihre legitime politische Arbeit unter Verdacht von §278a StGB zu fallen und daher jederzeit bespitzelt, belauscht und von der Polizei durchsucht werden zu können.

Ist das der erste Schritt Richtung Polizeistaat oder eine notwendige Sicherheitsvorkehrung? Haben NGOs erst Rechtssicherheit, wenn §278a StGB geändert wurde?


Quelle: VGT - Verein gegen Tierfabriken
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