Missbrauch mit Tieren

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Missbrauch mit Tieren

Beitragvon Brunner » Freitag 21. November 2008, 12:48

Antwort vom Tierschutzbund, liebe Grüße Kalli

Sehr geehrter Herr Brunner,

vielen Dank für Ihr an Herrn Apel gerichtetes Schreiben vom 08.11.2008. Da unser Präsident momentan zu Tierschutzterminen unterwegs ist, lässt er Sie herzlich grüßen und bat uns Ihnen auf Ihr Anliegen zu antworten.

Der Schutz der Tiere obliegt dem Tierschutzgesetz. Sodomie als solche ist darin zwar nicht explizit erwähnt, dennoch gilt grundsätzlich nach demTierschutzgesetz das Verbot, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Die zuständigen Behörden, in der Regel die Polizei, sind gefordert, Tierquälern und Tierschändern rigoros das Handwerk zu legen. Wo immer sich Anhaltspunkte ergeben, handeln auch wir im Sinne der Tiere.
Dem Strafgesetzbuch (StGB) zufolge ist Sodomie nicht strafbar. Seit der Abschaffung des § 175 b StGB im Jahre 1969 spielt der Tatbestand sowohl in der Rechtsprechung als auch in der juristischen Fachliteratur nur noch eine untergeordnete Rolle. In der Kommentierung von Hans-Georg Kluge zum Tierschutzgesetz findet sich jedoch eine Aufstellung von Urteilen, die sexuelle Handlungen an Tieren, die zu Verletzungen führen, als „rohe“ Schmerzzufügung im Sinne des § 17 Nr. 2 a) TierSchG einstuften (vgl. Kluge, Tierschutzgesetz, 1. Aufl. 2002, Randn. 35 zu § 17). Da sexuelle Handlungen an Tieren generell mit einem hohen Verletzungsrisiko einhergehen und außerdem die Würde des Mitgeschöpfes „Tier“ berühren wäre es – so die Kommentierung von Hirt/Maisack/Moritz (Tierschutzgesetz, 2. Aufl. Einf. Rn 92) – im Sinne eines effektiven Tierschutzes, wie er in Art 20 a GG angestrebt wird, solche Handlungen schon wegen ihrer Gefährlichkeit unter Straf- oder zumindest Bußgeldandrohung zu stellen. Hierzu muss das Tierschutzgesetz ggf. um eine Verbotsnorm erweitert werden.

Die Veröffentlichung pornografischer Darstellungen im Internet kann bereits heute schon den Straftatbestand des § 184 StGB erfüllen. Zu den pornografischen Schriften gehören auch Darstellungen sexueller Handlungen von Menschen an Tieren, deren Verbreitung ebenfalls strafbar ist (§ 184 Abs. 3 Nr. 1 StGB). Schutzzweck des § 184 StGB ist jedoch nicht die körperliche Integrität des Tieres, sondern der Schutz Jugendlicher und junger Erwachsener vor Beeinträchtigungen in ihrer seelischen Entwicklung und ihrer sozialen Orientierung. Das Verbot der Verbreitung pornografischer Schriften dient daneben auch dem Schutz der Allgemeinheit vor Überschwemmung mit derartigen Erzeugnissen und damit dem Schutz der Sexualverfassung. Prospekte, in denen die Pornovideos angeboten werden, sollten aber auf jeden Fall an die Kriminalpolizei weitergeleitet werden, damit unter dem Aspekt der Verbreitung pornografischer Schriften hier Ermittlungen eingeleitet werden.

Wir versichern Ihnen, dass wir alles in unserer Macht stehende unternehmen, um Tiere vor Leiden, Schäden und Schmerzen zu bewahren.

Mit freundlichen Grüßen aus Bonn

im Auftrag

Barbara Rempe, Dipl. Biol.

Referentin Fachkoordination

Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn

Fon: +49 (228) 60496-0
Fax: +49 (228) 60496-40
http://www.tierschutzbund.de
Eines Tages wird die Erde weinen, sie wird um ihr Leben flehen, sie wird Tränen von Blut weinen. Ihr werdet die Wahl haben, ihr zu helfen oder sie sterben lassen, und wenn sie stirbt, sterbt ihr auch. Unsere Politiker haben sich entschieden, sie lassen sie sterben.

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Re: Missbrauch mit Tieren

Beitragvon Frank » Freitag 21. November 2008, 12:53

Bla Bla Bla
Kompromisse beim Tierschutz bedeuten Zustimmung für das Leid der Tiere
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Re: Missbrauch mit Tieren

Beitragvon Brunner » Freitag 21. November 2008, 13:01

Meine Antwort darauf, liebe Grüße Kalli

Von: Karl Brunner
Datum: 21.11.2008 13:03:58
An: Maerke Steffi
Betreff: Sodomie



Sehr geehrte Frau Maerke,

es ist schön, dass sie uns auf die Gesetze hinweisen, doch das nützt uns gar nichts, wenn diese Gummiparagraphen ausgelegt werden, wie es die Richter und Politiker für richtig halten. Wir verlangen eine generelle Überholung der Tierschutzgesetze, und zwar für ganz Europa. Was nützt es unseren Tieren, wenn Sie die Gesetze kennen, und sie nicht im Sinne der Tiere angewandt werden.Es ist traurig, dass weiterhin diese unmoralische , verbrecherische Verbreitung der Unzucht mit Tieren im Netz veröffentlicht werden darf. Vielleicht sollte man einmal den ganzen Tierschutzbund neu regenerieren, damit sich einmal richtig etwas tut.

Mit tierfreundlichen Grüßen

Karl Brunner

P.S. Die Standardbriefe sind auch schon langsam langweilig, wir brauchen Fakten, konkrete Maßnahmen ihrerseits und keine Auflistung der ohnehin schwachen Gesetze.
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