Zur Kenntnisnahme, Lg Claudia
Wien, 15. Oktober 2008
Kleider Bauer: Verdacht auf Versicherungsbetrug
Besitzer soll Schadenssumme nach Buttersäureanschlag völlig überhöht haben, um Gründung der SOKO gegen Tierschutz zu ermöglichen
Anfang 2007 sprühten unbekannte TäterInnen Buttersäure in die Geschäftsräume der Firma Kleider Bauer in Graz. Kurz darauf kontaktierten die Besitzer der Firma das Innenministerium und pochten auf die Gründung einer Sonderkommission gegen den Tierschutz. Für diesen Buttersäureanschlag wurde dazu ein Schaden von fast € 500.000 Euro angegeben. Bei ähnlichen Buttersäureanschlägen zwischen 2006 und 2008 waren die Schadenssummen aber durchwegs nur um die € 10.000. Nach eigener Analyse weigerte sich daher die Versicherung die genannte Summe zu zahlen und wurden daraufhin von Kleider Bauer geklagt. Diesem Rechtsstreit ist jetzt eine der von der Sonderkommission gegen den Tierschutz beschuldigten Personen beigetreten und beantragt die Klagsabweisung, weil nach eingehender Analyse die Schadenssumme um etwa einen Faktor 50 zu hoch angegeben sei. Es könnte sich daher um versuchten Versicherungsbetrug und Verleumdung durch die Firma Kleider Bauer handeln.
Filialleiter bezweifelte, dass überhaupt ein Schaden entstanden sei
Nach den Sachverständigen-Gutachten waren weder die eingebrachte Buttersäuremenge noch ihre Konzentration oder die Art der Einbringung oder die Einwirkungsdauer außergewöhnlich. Und am Morgen danach frequentierten KundInnen sofort das Geschäft, der Filialleiter bezweifelte gegenüber der Polizei, dass überhaupt ein Schaden entstanden sei und eine Messung durch ein Gasdetektoranalysegerät der Polizei ergab, dass die Buttersäurekonzentration zu gering war, um Genaueres feststellen zu können. Eine Spezialfirma stellte für die Geruchsvernichtung € 6.743 in Rechnung. Trotzdem sprach die Firma Kleider Bauer von einem Schaden von € 479.034.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Auffällig ist, dass dieser von Kleider Bauer angegebene Sachschaden vollkommen aus dem Rahmen fällt und fast den gesamten Schaden ausmacht, den die angebliche kriminelle Tierschutzorganisation verursacht haben soll. Das Argument eines großen Schadens wurde nicht nur als Begründung zur Ermittlungstätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und zur Gründung der Sonderkommission gegen den Tierschutz angeführt. Polizei und Gericht haben stets darauf Bezug genommen, um weitreichende repressive Maßnahmen wie den Großen Lauschangriff und die Untersuchungshaft gegen TierschützerInnen zu rechtfertigen. Sollte sich jetzt herausstellen, dass die Angaben zum Schadensausmaß deshalb absichtlich überhöht waren, wäre das ein Skandal mehr in dieser skandalträchtigen Causa. Es würde mich nicht wundern, wenn gewisse Personen aus dem Innenministerium der Firma Kleider Bauer die Angabe eines derartigen Schadensausmaßes nahegelegt hätten, um ihren Terror gegen den Tierschutz entfalten zu können. Aber natürlich gilt bis zur gerichtlichen Klärung des Vorfalls die Unschuldsvermutung.“
