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Unter den Gelehrten, die dieses Thema behandelt haben, ist auch Schaikh Nâsir Al-Dîn Al-Albâni, der sagte:
„Einige unterscheiden zwischen handgezeichneten und photografischen Bildern, indem sie sagen, dass letztere nicht das Ergebnis menschlichen Handelns wären, und das nichts anderes zu tun ist, als das Bild aufzunehmen. Das ist, was sie behaupten. Die enorme Energie, die jemand aufgewendet hat, eine Maschine zu erfinden, die in ein paar Sekunden das machen können, was sonst Stunden gedauert hat, zählt bei ihnen also nicht als menschliches Handeln! Die Kamera ausrichten, fokussieren, das Bild aufnehmen, nachdem man vorher den Film eingelegt hat, gefolgt von der Entwicklung und was sonst noch gemacht wird ... all das ist gemäß diesen nicht das Ergebnis menschlichen Handelns! Einige haben erklärt, wie dieses Photo zustande kommt, und fassen abschließend zusammen, dass nicht weniger als 11 verschiedene Schritte notwendig sind, um ein Bild zu erstellen. Ungeachtet dessen sagen sie immer noch, dass ein Photo nicht das Ergebnis menschlichen Handelns ist. Kann es erlaubt sein, das Bild eines Menschen aufzuhängen, wenn es zum Beispiel durch Photo entstand und nicht durch menschliches Zeichnen? Diejenigen, die Photos erlauben, haben die Bedeutung des Wortes „Taswîr“ zeitlich eingefroren, sie beschränken es nur auf die Bedeutung, die zur Zeit des Propheten (a.s.s.) bekannt war. Sie zählen zu dieser Bedeutung nicht das Fotografieren, das „Taswîr“ oder „Bildermachen“ in jedem Sinne ist - sprachlich, rechtlich, in seinen schädlichen Auswirkungen, wie aus der oben aufgeführten Definition deutlich wird. Vor einigen Jahren sagte ich zu einem von ihnen: ‚Auf die gleiche Weise könntet ihr das Herstellen von Statuen erlauben, die nicht gehauen, sondern einfach auf Knopfdruck aus einer Maschine kommen, die Statuen im Dutzend herstellt. Was sagt ihr dazu?’“ [Âdâb Al-Zafâf von Al-Albâni, Seite 38]
„Jeder Bildermacher wird im Feuer sein, und für jedes Bild, das er gemacht hat, wird eine Seele für ihn erschaffen, die ihm Feuer bestraft wird.“ Und Ibn ´Abbâs fügte hinzu: „Wenn ihr dies [d.h. Bilder machen] tun müßt, dann macht Bilder von Bäumen und toten Objekten.“ [Muslim, 3/1871]
Frage:
As-salamu alaikum!
Meine Frage ist: Ist Fotografieren erlaubt? Ich weiß, dass Zeichnungen von Lebewesen anzufertigen nicht erlaubt ist, aber was ist mit Photos? Bitte führt auch die entsprechenden Beweise an. Ich benötige diese Information so schnell wie möglich, inschallah. Jazâkallâhu khairan.
Antwort:
Preis sei Allâh.
Photografieren (At-Taswîr) bedeutet, Bilder von Lebewesen wie Menschen, Tiere, Vögel, etc. zu machen. Dies ist verboten gemäß zahlreicher Berichte, wie z.B.:
´Abdullâh ibn Mas’ûd (r.a.) berichtete, dass der Prophet (a.s.s.) sagte:
„Diejenigen, die am Tag der Auferstehung am schwersten bestraft werden, sind die Bildermacher.“ [Al-Bukhâri, siehe Al-Fath 10/382]
Abu Hurairah (r.a.) berichtete, dass der Prophet (a.s.s.) sagte:
„Allâh, der Erhabene, spricht: ‚Wer ist ungerechter als der, der versucht, etwas zu erschaffen wir nur Ich erschaffe? Soll er doch ein Weizenkorn erschaffen oder ein Atom.“ [Al-Bukhâri, siehe Fath Al-Bâri 10/385]
´Ali (r.a.) sagte:
„Soll ich euch nicht mit dem gleichen Auftrag schicken, mit dem mich der Gesandte Allâhs (a.s.s.) schickte? Laß kein erhöhtes Grab, ohne dass du es einebnest, und laß kein Bild in irgendeinem Haus, ohne dass du es zerstörst.“ [Muslim, An-Nisâ’i, dies ist die Version von An-Nisâ’i]
Ibn ´Abbâs (r.a.) berichtete, dass der Prophet (a.s.s.) sagte:
„Jeder Bildermacher wird im Feuer sein, und für jedes Bild, das er gemacht hat, wird eine Seele für ihn erschaffen, die ihm Feuer bestraft wird.“ Und Ibn ´Abbâs fügte hinzu: „Wenn ihr dies [d.h. Bilder machen] tun müßt, dann macht Bilder von Bäumen und toten Objekten.“ [Muslim, 3/1871]
Diese Ahâdîth zeigen deutlich, dass Bilder von Lebewesen harâm sind, egal ob sie Menschen oder andere Geschöpfe sind, egal ob sie dreidimensional oder zweidimensional sind, ob sie gedruckt, gezeichnet, geätzt, eingraviert, geschnitzt, in einer Gußform, etc. sind. Die Ahâdîth sprechen über alle diese Arten von Bildern.
Der Muslim sollte die Lehren des Islams befolgen und nicht Einwände bringen, wie z.B.: „Aber ich bete sie doch nicht an, und ich werfe mich doch nicht vor ihnen nieder!“ Wenn man nur ein Übel betrachtet, das in unserer Zeit durch Photos und Bilder verursacht wurde, entdeckt man schnell die Weisheit hinter diesem Verbot: die Fitnah, die durch die Erregung der Begierde (durch unmoralische Bilder) und demzufolge die Verbreitung von Unmoral durch diese Bilder.
Der Muslim sollte keine Bilder von lebenden Wesen in seinem Haus behalten, da diese die Engel davon abhalten, die Häuser zu betreten. Der Prophet (a.s.s.) sagte:
“Die Engel betreten kein Haus, in dem es einen Hund oder Bilder gibt.” [Al-Bukhâri, siehe Al-Fath 10/380]
Heutzutage findet man leider sogar in muslimischen Haushalten Bilder von Götzen, die von den Kuffâr angebetet werden (wie z.B. Buddha), die die Muslime behalten, weil sie Antikstücke sind und der Dekoration dienen. Diese Dinge sind noch stärker verboten als andere, genauso wie Bilder, die aufgehängt werden, schlimmer sind als Bilder, die nicht hängen, denn wie leicht können diese zur Glorifizierung führen und Leid oder Angeberei auslösen! Ebenso ist es nicht akzeptabel, diese Bilder zur Erinnerung zu behalten, da der wahre Muslim seiner Verwandten und Freunde im Herzen gedenkt, und wir erinnern uns ihrer wenn um Verzeihung und Barmherzigkeit für sie bitten.
Auch mit der Kamera Bilder Aufnehmen besteht aus menschlichen Aktionen, wie den Fokus einstellen, den Auslöser betätigen, entwickeln, drucken, u.s.w. Es kann nicht anders als „Bildermachen“ oder Taswîr bezeichnet werden, was von allen Arabischsprachigen für diese Handlung benutzt wird.
In dem Buch Al-I’lâm bi naqd Kitâb al-Halâl wa al-Harâm sagt der Author auf Seite 42:
„Eine Photograpfie ist noch eher eine Nachahmung der Schöpfung Allâhs als Bilder, die eingraviert oder gezeichnet sind, und verdient es dehalb noch eher, verboten zu sein [...] Es gibt nichts, was eine Photografie von der allgemeinen Bedeutung der Überlieferungen ausschließt.“ [siehe auch Fatâwa Islamiyyah, 4/355]
An dieser Stelle soll noch die Meinung einiger zeitgenössischer Gelehrter zitiert werden, die das Fotografieren erlauben, aber zugleich sagen, dass diese Bilder nicht behalten werden dürfen:
„Die Engel betreten kein Haus, in dem es einen Hund oder Bilder gibt.” [siehe auch Scharh Al-Mumti, 198/2]
Vielen schlechte Dinge hängen mit dem Bildermachen zusammen. Abgesehen von der Nachahmung der Schöpfung Allâhs – eine Anschuldigung, die von vielen, die Bilder anfertigen, zurückgewiesen wird – zeigt die heutige Realität das ganze Ausmaß an Unmoral und Provokation der Begierde, das durch Bilder und das Bildermachen entstanden ist. Wir sollten jedes Bild entfernen, außer an Stellen, wo dies kaum möglich ist, wie die Bilder, die auf Nahrungsmittelpackungen sind, oder die Bilder die in Enzyklopädien und anderen Büchern verwendet werden. Wir sollten so viele wie möglich davon entfernen und uns vor provokativen Bildern hüten.
„So fürchtet Allâh, soviel ihr nur könnt, …” [At-Taghâbun:16]
Unvermeidliche Bilder sind erlaubt, wie sie zum Beispiel für Ausweise oder Phantombilder benötigt werden, oder für Bildungszwecke, wenn dieses Wissen anders nicht vermittelt werden kann. Die Grundregel in der Scharî’ah ist hier, dass wir nicht über das unbedingt Notwendige hinausgehen sollten.
Wir bitten Allâh, unsere Reue zu akzeptieren und uns gnädig zu sein und uns unsere Übertreibungen zu vergeben, denn Er ist wahrlich der Allhörende, der die Gebete erfüllt. Möge Allâh unseren Propheten Muhammad segnen.
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