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 Betreff des Beitrags: Pflicht für einen Mann seine Frau zum Hadj zu schicken?
BeitragVerfasst: Freitag 13. Oktober 2006, 19:02 
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Admina
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Registriert: Dienstag 24. Januar 2006, 20:45
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بسم الله

Frage:

Ist es Fard (Pflicht) für einen Mann, seine (von ihm) abhängige Ehefrau zum Hadj (Pilgerfahrt) zu schicken, wenn er dafür genug Geld hat?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist keine Pflicht für einen Ehemann die Kosten für den Hadj seiner Frau zu tragen, auch wenn er reich ist. Vielmehr ist es mustahab (lobenswert) für ihn das zu tun und er wird dafür belohnt, jedoch begeht er keine Sünde, wenn er dies nicht tut.

Es ist weder im Qur´an noch in der Sunnah vorgeschrieben. Aber der Islam gibt der Ehefrau einen Mahr (Morgengabe), welches ihr alleiniges Recht ist und er erlaubt ihr, über das Vermögen selbst zu verfügen.

Außerdem schreibt der Islam dem Ehemann vor, für seine Frau auf eine Weise zu sorgen, die gut und angemessen ist. Jedoch verpflichtet ihn das nicht dazu, ihre Schulden oder die Zakah (Abgabensteuer) in ihrem Namen zu begleichen oder die Kosten für den Hadj etc. zu zahlen.

Shaykh Ibn ‘Uthaymeen wurde gefragt:
Wird ein Ehemann dafür belohnt, wenn er jemanden dazu beruft anstelle seiner Frau Hadj zu machen, nachdem sie gestorben ist, ohne Hadj gemacht zu haben?

Der Shaykh sagte:
Es ist besser für ihn, anstelle seiner Frau den Hadj selbst zu vollziehen, wenn sie gestorben ist, so dass die Rituale richtig gemacht werden…
Dann sagte er: Doch im Bezug darauf, ob es Pflicht ist, so ist es keine Pflicht für ihn.

Al-Liqa’ al-Shahri, 34, Nr. 579

Da es (für ihn) nicht Pflicht ist, an ihrer Stelle den Hadj zu machen nachdem sie gestorben ist, ist es ebenso keine Pflicht für ihn, für sie den Hadj zu finanzieren während sie noch lebt.

Dies betrifft nur soweit die Frage ob es Pflicht ist oder nicht. Im Hinblick darauf, zu ihr gütig zu sein, wenn er für sie den Hadj finanziert, dann wird Allah den Lohn dafür, Gutes zu tun, nicht verloren gehen lassen und Allah wird ihm den Lohn für ihren Hadj gutschreiben.

Die Fuqaha´(Gelehrten) (möge Allah mit ihnen Barmherzig sein) legten fest, dass es Pflicht ist für einen Ehemann für den Hadj seiner Frau Geld auszugeben falls er absichtlich ihren Hadj ungültig macht, wie z.B. jemand, der seine Frau dazu zwingt mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben, noch vor der ersten Erlaubnis (d.h. dem ersten Austritt, aus dem Ihramzustand) zum Beispiel.

Shaykh ‘Abd al-Kareem Zaydaan sagte:

Es ist keines der Rechte einer Frau ihrem Mann gegenüber, dass er die Kosten für ihren Hadj tragen oder mit ihr teilen muss.

Al-Mufassal fi Ahkaam al-Mar’ah, 2/177

Shaykh al-Albaani (möge Allah mit ihm Barmherzig sein) wurde über dieselbe Angelegenheit gefragt und er antwortete:

Es ist keine Pflicht für einen Ehemann, für die Kosten des Hadjs seiner Frau aufzukommen. Dies hat was mit den Menschen zu tun. Wenn eine Frau genügend Geld hat, um den Hadj zu vollziehen, dann ist es ihre Pflicht den Hadj zu machen. Wenn sie nicht genug Geld besitzt, dann ist sie nicht verpflichtet zum Hadj zu gehen.

Und Allah weiß es am Besten.

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