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السلام عليكم ورحمة الله
Das Fasten von Ashûra für denjenigen, der noch einige Fastentage des Ramadân schuldet
(Übersetzt von Umm Djumâna Muslima.de.ms)
Frage:
Ich habe noch immer einige Fastentage des Ramadân nachzuholen und ich möchte gerne Ashûra fasten. Ist es mir erlaubt, Ashûra zu fasten, bevor ich die Fastentage nachgeholt habe, die ich noch schulde? Kann ich Ashûra´und den elften des Monats Muharram mit der Absicht, die Fastentage des Ramadân nachzuholen, fasten, und werde ich die Belohnung für das Fasten von Ashûra dazu bekommen?
Antwort: بسم الله
Alles Lob gebührt Allâh.
Erstens:
Sie dürfen keine freiwilligen Fastentage verrichten, wenn Sie noch einen oder mehrere Tage des Ramadân schulden, stattdessen müssen Sie mit den Fastentagen beginnen, die Sie noch vom Ramadân schulden und anschließend die freiwilligen Fastentage verrichten.
Zweitens:
Wenn Sie den zehnten und elften des Monats Muharram fasten, mit der Absicht, Fastentage nachzuholen, die Sie noch vom Ramadân schulden, so ist dies erlaubt und wird zwei der Fastentage sühnen, die Sie noch schulden. Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: Die Taten sind entsprechend den Absichten, und jedem Menschen steht das zu, was er beabsichtigt hat.
Fatâwa al-Lajnah al-Dâimah, 11/401
Wir hoffen, dass Sie die Belohnung für das Nachholen der verpassten Fastentage und die Belohnung für das Fasten an diesem Tag bekommen werden.
Fatâwa Manâr al-Islâm, von Sheikh Muhammad Ibn Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein), 2/358.
Und Allâh weiß es am besten.
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 21787)
wassalamu 3alaikum wr
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