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 Betreff des Beitrags: Re: Was ist euer Wunsch, Feuer oder Erdbestattung?
BeitragVerfasst: 14.07.2008, 07:02 
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Ich finde es gut, wenn man offen über den Tod reden kann. Es ist doch wirklich so, dass man nie vorher weiss, wann die Zeit gekommen ist und es ist doch normal. Jeder geht irgendwann und dann sollten die zu Lebzeiten ausgesprochenen Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt werden.

Meine Mutter tat sich mit den Gedanken an den Tod erst schwer, aber nach langem hin und her entschied sie sich auch für die Feuerbestattung. Ausschlaggebend war der Spruch meines verstorbenen Vaters: Wenn man verbrannt wird, ist man auf jeden Fall tod und muss nicht an dem Sargdeckel kratzen.

So viel ich weiss, muss der Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich erklären, wenn er eine Feuerbestattung möchte. Diese Erklärung sollte dann schnell und gut findbar für die Angehörigen sein. Als meine Mutter plötzlich verstarb, war ich so durcheinander, dass ich in dem Augenblick gar nicht genau wusste, was wollte sie nun eigentlich? Ihre Entscheidung zur Feuerbestattung lag noch gar nicht so lange zurück, aber der Bestatter (guter Bekannter meiner Mutter) wusste ganz genau Bescheid und sagte mir sogar, wo ich die ERklärung finden könnte ... im Stammbuch der Familie.

Auch mein Partner und ich haben uns schon öfter über unsere Wünsche unterhalten. Es tauchte dann auch die Frage auf, ob ich zurück an meinen Heimatort möchte oder ob ich in Bremen bleiben möchte ... welche Dinge einem dann durch den Kopf gehen :roll:
Da unsere Kids zwar noch jung aber dennoch schon alt genug sind, haben wir auch mit denen darüber gesprochen. Über unsere Wünsche und wie sie zu unseren Wünschen stehen. Wir haben im vergangenen Oktober das beste Beispiel gehabt und werden immer wieder daran erinnert, wie schnell das Leben vorbei sein kann.

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 Betreff des Beitrags: Re: Was ist euer Wunsch, Feuer oder Erdbestattung?
BeitragVerfasst: 14.07.2008, 08:04 
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Urmelchen hat geschrieben:
...
So viel ich weiss, muss der Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich erklären, wenn er eine Feuerbestattung möchte. ....
Muss nicht, liebes Urmelchen.
Siehe §§ 17.2 + 20ff :arrow: Gesetz über das Leichenwesen, Bremen_pdf

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 Betreff des Beitrags: Re: Was ist euer Wunsch, Feuer oder Erdbestattung?
BeitragVerfasst: 16.07.2008, 07:38 
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Danke lieber Schlunz. Die Bremer haben wenigstens ne gescheite, auch für einen Laien lesbare Datei erstellt. Für Niedersachsen habe ich so etwas auf die schnelle nicht gefunden :?

Nur zur Info ... die Bestattungen meiner Eltern fanden in Niedersachsen statt. Meine Eltern hatten beide schon zu Lebzeiten kontakt mit dem Bestatter aufgenommen. Bei dem Gespräch zwischen meiner Mutter und dem Bestatter war ich anwesend und dieser sagte halt, sie müsste schon zu Lebzeiten ein Formular ausfüllen, wo sie schriftlich bestätigte, dass sie eine Feuerbestattung wünscht und dieses so gut aufbewahren, dass ich, die für die Bestattung sorgen sollte, dieses Formular zum Todeszeitpunkt finden könnte.

Ob sein Verlangen nun rechtmäßig war oder ob es nur als Fang gedient war, damit meine Mutter auf jeden Fall von ihm bestattet werden musste ... keine Ahnung. Für mich war es jedenfalls eine Erleichterung, dass es dieses Formular gab.

Ich hoffe nur, dass die nächste Beerdigung, die ICH in Auftag geben muss, noch ganz ganz ganz lange auf sich warten lässt. Im Moment haben wir die Nase voll von Beerdigungen und Nachrichten über Todesfälle, wo der verstorbene ca. in unserem Alter und jünger ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Was ist euer Wunsch, Feuer oder Erdbestattung?
BeitragVerfasst: 16.07.2008, 07:58 
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Der niedersächsische Gesetzgeber hat geschrieben:
Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)

Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vom 08. 12. 2005 (Nds. GVBl. S. 381)



...........
§12. Feuerbestattung

(1)
1 Einäscherungen dürfen nur in einem Krematorium vorgenommen werden.
2 Die Einäscherung einer Leiche darf erst durchgeführt werden, wenn eine zweite Leichenschau zweifelsfrei ergeben hat, dass kein Anhaltspunkt für einen nicht natürlichen Tod besteht
3 Satz 2 gilt nicht, wenn die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung vorliegt.

(2)
1 Die zweite Leichenschau ist von einer Ärztin oder einem Arzt durchzuführen, die oder der von der unteren Gesundheitsbehörde hierfür ermächtigt worden ist oder dieser Behörde angehört.
2 Es dürfen nur Ärztinnen und Ärzte ermächtigt werden, die die Gebietsbezeichnung „Rechtsmedizin“, „Pathologie“ oder „Öffentliches Gesundheitswesen“ führen dürfen.
3 § 4 Abs. 2 bis 4 Satz 1 und Abs. 5 gilt entsprechend.

(3)
1 Zur Einäscherung müssen sich die Leichen in einem feuchtigkeitshemmenden Sarg befinden.
2 Sie dürfen nur einzeln eingeäschert werden.
3 Die Asche einer jeden Leiche ist in einer Urne aufzunehmen.
4 Diese ist zu verschließen und mit dem Namen der verstorbenen Person zu kennzeichnen.
5 Bevor das Krematorium die Urne mit der Asche aus händigt oder versendet, muss es sich vergewissern, dass eine ordnungsgemäße Beisetzung gesichert ist.
6 Die Beisetzung ist in der Regel als gesichert anzusehen, wenn die Urne mit der Asche an ein Bestattungsunternehmen übergeben wird.(4)
1 Das Krematorium hat jede Einäscherung mit der Angabe des Einäscherungstages, des Namens der verstorbenen Person und des Verbleibs der Urne mit der Asche in ein Verzeichnis einzutragen.
2 Die Eintragungen müssen mindestens fünf Jahre lang für die untere Gesundheitsbehörde zur Einsicht bereitgehalten werden.

(5)
1 Die Urne mit der Asche ist auf einem Friedhof (§ 2 Abs. 4, § 19 Abs. 1 Satz 2) beizusetzen; § 11 Abs. 2 gilt entsprechend.
2 Die Urne mit der Asche darf auf Wunsch der verstorbenen Person von einem Schiff aus im Küstengewässer beigesetzt werden.
3 Für die Seebestattung dürfen nur Urnen verwendet werden, die wasserlöslich und biologisch abbaubar sind und keine Metallteile enthalten.
4 Die Urnen sind so zu verschließen und durch Sand oder Kies zu beschweren, dass sie nicht aufschwimmen können.
5 Veranlasst eine Gemeinde nach § 8 Abs. 4 die Bestattung, so ist eine Urnenbeisetzung nach Satz 2 nicht zulässig.

(6)
1 Krematorien sind im Fall des § 8 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet, Fehlgeborene und Ungeborene einzuäschern; das Grundrecht auf Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) wird eingeschränkt.
2 Die Absätze 3 bis 5 gelten entsprechend.

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 Betreff des Beitrags: Re: Was ist euer Wunsch, Feuer oder Erdbestattung?
BeitragVerfasst: 16.07.2008, 18:59 
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findest sowas auf die schnelle für österreich auch??

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 Betreff des Beitrags: Re: Was ist euer Wunsch, Feuer oder Erdbestattung?
BeitragVerfasst: 16.07.2008, 20:51 
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Das Tiroler Landesgesetzbuch hat geschrieben:
Gesetz vom 8. Oktober 1952 über die Regelung des Gemeindesanitätsdienstes und des Leichen- und Bestattungswesens (Gemeindesanitätsdienstgesetz)

LGBl. Nr. 33/1952
Änderung
LGBl. Nr. 13/1953 (DfB), 6/1961, 13/1968, 15/1981, 50/1986, 40/1987, 26/1997, 114/2001, 89/2002, 5/2003, 83/2003, 27/2008


4. ABSCHNITT
FEUERBESTATTUNG
§ 47 Feuerbestattung


(1) Die Feuerbestattung von Leichen darf nur in Feuerbestattungsanlagen, das sind Anlagen zur Einäscherung von Leichen (Krematorien), vorgenommen werden.

(2) Der Betreiber der Feuerbestattungsanlage darf die Einäscherung erst nach Erhalt einer Bestätigung des Totenbeschauers vornehmen, wonach die Leiche zur Beerdigung freigegeben wurde.


Weitere Informationen:

:arrow: welt-der-frau.at
:arrow: Innsbrucker Kommunalbetriebe
:arrow: politikberatung.or.at (pdf)

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 Betreff des Beitrags: Re: Was ist euer Wunsch, Feuer oder Erdbestattung?
BeitragVerfasst: 17.07.2008, 04:10 
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 Betreff des Beitrags: Re: Was ist euer Wunsch, Feuer oder Erdbestattung?
BeitragVerfasst: 15.10.2008, 15:48 
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na dann hat man doch wenig zu befürchten, ich möchte auch lieber eine Feuerbestattung die dann meine Kinder an See oder Meer verstreuen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Was ist euer Wunsch, Feuer oder Erdbestattung?
BeitragVerfasst: 17.10.2008, 19:34 
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so wie es ausschaut, ist die mehrheit fürs feuer...

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 Betreff des Beitrags: Re: Was ist euer Wunsch, Feuer oder Erdbestattung?
BeitragVerfasst: 17.10.2008, 19:54 
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silbergirl hat geschrieben:
so wie es ausschaut, ist die mehrheit fürs feuer...


Na klar, welche Teuferln wollen auch in der Kälte frieren. :mrgreen: :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Was ist euer Wunsch, Feuer oder Erdbestattung?
BeitragVerfasst: 19.10.2008, 10:08 
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 Betreff des Beitrags: Re: Was ist euer Wunsch, Feuer oder Erdbestattung?
BeitragVerfasst: 19.10.2008, 12:43 
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Kurt hat geschrieben:
silbergirl hat geschrieben:
so wie es ausschaut, ist die mehrheit fürs feuer...


Na klar, welche Teuferln wollen auch in der Kälte frieren. :mrgreen: :mrgreen:


Kurt.....da "Oben" wird's deswegen saukalt sein,weil für die paar Leutchen,einheizen nicht lohnt :mrgreen:

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