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 Betreff des Beitrags: Strang oder Steinigung
BeitragVerfasst: 14.01.2007, 23:06 
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Eine Hinrichtung, die weniger grausam sein soll

Der Tod am Strang hat die Steinigung abgelöst - manche Iraner sehen darin bereits die vorsichtige Abkehr vom starren Korsett der Scharia.

Wegen »unkeuschen Verhaltens« ist die 16-jährige Ateghe Radschabi am 15. August in der nordiranischen Provinzstadt Neka erhängt worden.
Mit unkeuschem Verhalten ist in Iran bei Unverheirateten vorehelicher Geschlechtsverkehr gemeint, bei Verheirateten Ehebruch. Zwar ist die Strafe für vor- oder außerehelichen Geschlechtsverkehr und Ehebruch richtig, allzu schnell kann sie jedoch nicht verhängt werden.
Denn damit die Schuld als bewiesen gilt, müssen vier männliche oder acht weibliche Zeugen die Angeklagten auf frischer Tat ertappt haben.
Gemäß der Scharia, dem islamischen Recht, zählen vorehelicher Geschlechtsverkehr sowie Ehebruch zu den »Hadd-Strafen«, den Körperstrafen.

Es handelt sich dabei um Delikte, deren Strafmaß nach muslimischer Auffassung von Gott selbst festgelegt wurde. Artikel 83 des iranischen Strafgesetzbuches, das den Koran als eine Quelle des Rechtssystems betrachtet, sieht daher für vorehelichen Geschlechtsverkehr und Ehebruch den Tod durch Steinigung vor.

Dass die Steinigung in Iran seit etwa anderthalb Jahren nicht mehr angewendet worden ist, führte man hier allgemein auf den europäisch-iranischen Menschenrechtsdialog zurück.
Im Dezember 2002 erklärte die Parlamentarierin Dschamileh Kadiwar, dass die Richter die Anweisung erhalten hätten, die Steinigung nicht mehr als Strafe zu verhängen. Diese Anweisung gelte bis zur Änderung des entsprechenden Gesetzes.

Steinigung faktisch abgeschafft

Zwar wurde das Gesetz bis heute nicht geändert - was in einer Republik, die sich als islamisch geriert, auch mit heftigen innenpolitischen Zerreißproben verbunden wäre. Da es aber anderthalb Jahre lang keine Steinigung mehr in Iran gegeben hat, sahen Menschenrechtsorganisationen Anlass zur Hoffnung, dass die Steinigung faktisch abgeschafft worden sei.
Allerdings bedauern sie, dass die Steinigung nun offenbar durch den Tod am Strang ersetzt worden ist. Iranische Menschenrechtler sahen dennoch allein die Tatsache, »dass man darüber nachdenkt, die Steinigung durch andere Strafen zu ersetzen, als einen Schritt in die richtige Richtung« - nämlich als Abkehr vom angeblich unflexiblen Korsett des islamischen Rechts.
Dies sei der Anfang für eine weiterführende Diskussion über die Todesstrafe. Allerdings kommt eine weitere zynische Komponente hinzu: Ein wegen Ehebruchs verurteilter Mann wird bis zur Hüfte, eine Frau bis zur Brust eingegraben. Dann prasseln die Steine auf den Verurteilten nieder.
Schafft es ein Verurteilter aber, sich aus eigener Kraft zu befreien - was schier unmöglich scheint - , wird dies als Beweis seiner Unschuld gewertet. (Mittelalter)?
Ihm wird dann das Leben geschenkt. Zum Tode verurteilte Frauen hatten daher in den letzten Monaten vergeblich darum gebeten, man solle sie lieber steinigen als erhängen. So bliebe ihnen wenigstens noch eine kleine Überlebenschance.

Kein faires Gerichtsverfahren

Im Fall Ateghe Radschabis kritisiert die Organisation Amnesty International neben der Tatsache, dass die Verurteilte kein faires Gerichtsverfahren bekommen habe, vor allem, dass eine Minderjährige gehängt worden sei.
Damit verstoße Iran gegen internationales Recht. Nach iranischem Recht jedenfalls war Ateghe Radschabi voll straffähig. Das iranische Recht orientiert sich hier an der Scharia, nach der ein neunjähriges Mädchen heiratsfähig und damit auch strafbar ist.

Heiratsalter von neun auf zehn Jahre erhöht

Das offizielle Heiratsalter ist erst vor kurzem, nach zähem Ringen zwischen Reformern und Konservativen, von neun auf zehn Jahre erhöht worden.
Auch für die Erhöhung des Mindestalters für die Todesstrafe auf achtzehn Jahre wurde gekämpft. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte das damals noch von Reformern dominierte Parlament Ende 2003 vorgelegt.
Der Entwurf ist jedoch bis heute nicht vom Wächterrat, dem höchsten gesetzgebenden Organ, ratifiziert worden. Der Wächterrat überprüft speziell, ob ein Gesetz dem islamischen Recht widerspricht oder nicht. In diesem Fall dürfte die Meinung des Rats also klar sein.
Dass Iran gegen internationales Recht verstößt, ist für das Regime nur selten von Belang gewesen. Man verbittet sich die Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes und verweist darauf, dass es kulturelle Unterschiede gebe.

Dazu sagte die iranische Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi unlängst im Gespräch mit dieser Zeitung: »Die Menschenrechte sind sogar wichtiger als die Verfassung eines Staates. Wenn es einen Widerspruch gibt zwischen beiden, dann muss eben die Verfassung geändert werden«.

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Steinigung zeier 12,13, jährigen Mädchen wegen lesbischer Beziehungen.

Steinigung
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Islamisches Recht: Hand abhacken


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