Aus" für`s öffentliche Saufen??
Wenn nun jemand mit einem Bier auf einem Platz mit Alkoholverbot erwischt wird, kann er bei der BH angezeigt werden – von jedermann
Am Bier hängen, öffentlich am Doppler zuzeln: Damit könnte es auf den gewissen Plätzen _bald vorbei sein, immer häufiger wird in österreichischen Gemeinden laut über Alkoholverbote auf besonderen öffentlichen Plätzen nachgedacht.
Gemeinden können durch "ortspolizeiliche Verordnungen" unter anderem den Alkoholgenuss auf öffentlichen Plätzen limitieren. Die Kontrolle muss aber von den Gemeinden selbst durchgeführt werden, die Polizei allein hat keine Handhabe. Grundsätzlich gilt für die Gemeinden: Sollte es "Missstände" geben, die das "Gemeinschaftsleben" stören, kann die Kommune diese zur "Verwaltungsübertretung" erklären.
Wenn nun jemand mit einer Dose Bier auf einem Platz mit Alkoholverbot erwischt wird, kann er bei der BH angezeigt werden – von jedermann. Die Polizei kann nichts weiter tun, wenn es dazu kein entsprechendes Landesgesetz gibt.
Quelle: Der Standard