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 Betreff des Beitrags: Nüchtern und trotzdem der F.-Schein weg
BeitragVerfasst: 28.09.2006, 04:23 
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0,000 Promille - und dennoch verlor ein 58-jähriger Vorarlberger seinen Führerschein. Denn so sehr er bei einer Kontrolle auch ins Röhrl blies, es ging nicht. Das gilt als Verweigerung - die Lenkerberechtigung war weg. Bei der Blutabnahme im Spital stellte sich jedoch heraus, dass der "Alko-Lenker" nüchtern war. Guter Dinge fuhr der 58-jährige Büroangestellte Lothar Burtscher aus Nüziders nach Hause. Getrunken hatte er keinen Tropfen. Also blies er bei einer Polizei-Kontrolle reinen Gewissens ins Röhrchen, doch auch nach dem fünften Mal tat sich nichts. Den Bludenzer Polizisten blieb also nichts anderes übrig, als ihm den Führerschein abzunehmen.

"Da bin ich gleich ins Spital, um mir Blut abnehmen zu lassen", schildert Burtscher. Den Traumwert von 0,000 Promille ließ die Behörde dennoch nicht gelten: Die Lenkerberechtigung war bei einer Geldstrafe von 1.700 Euro elf Tage weg. (Quelle: Kronen Zeitung)

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mfg Kurt


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BeitragVerfasst: 28.09.2006, 04:24 
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drum heists ja auch, dein freund und helfer die polizei, machen doch diesen worten nur ehre.
das sind eben jene staudenkocker die nur absahnen wollen um ihre quote von str.mandaten für die nächste beförderung zu erreichen.


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BeitragVerfasst: 28.09.2006, 04:25 
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das ist arg, habe ich in der Zeitung gelesen, aber Gesetz ist Gesetz, und was nicht sein darf gibt es nicht, somit werden die Schildbürger beschäftigt, um nicht arbeitslos zu werden, und in der Hartz IV Falle zu enden *grins* :lol: :lol: 8)


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BeitragVerfasst: 26.12.2006, 13:40 
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das ist doch mies. Obwohl er nachweisen konnte, dass er nicht getrunken hat und trotzdem Führerschein weg.

Wo bleibt da bloß die Gerechtigkeit????


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BeitragVerfasst: 28.12.2006, 06:36 
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also das versteh ich auch nicht, wenn er doch bewiesen hatte das er nichts getrunken hatte

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Aus Liebe zu Dir habe ich auf mich verzichtet....
es wäre besser gewesen, ich hätte aus Liebe zu mir auf Dich verzichtet


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