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Autofahrer können auch im kommenden Jahr in Deutschland nicht für im Ausland verhängte Bußgelder belangt werden. Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeld-Bescheiden in deutsches Recht sei für 2008 nicht mehr zu erwarten, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
Reisende, die in der nächsten Urlaubssaison im Ausland Verkehrssünden begehen und nicht direkt am Tatort zur Kasse gebeten werden, können damit ein weiteres Jahr lang nicht belangt werden. Auch die ursprünglich angedachte rückwirkende Vollstreckung sei inzwischen vom Tisch. Die Ausnahme bleibt Österreich: Mit diesem Land gibt es laut ADAC seit Jahren ein funktionierendes Vollstreckungshilfe-Abkommen.
Da sind sich unsere Regierungen wohl mal einig !
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