Datenschützer protestieren
Google-Bilder, nein danke!
Von Hendrik Wieduwilt
20. Oktober 2008 Als die Angst vor den Risiken der Kernkraft umging, klebte man sich gelbe Aufkleber auf den Kofferraum: „Atomkraft, nein danke!“ Heute haben die Menschen Angst vor dem Suchmaschinen-Riesen Google. Und wenn es nach Thilo Weichert geht, kleben wir bald wieder Schildchen - dieses Mal an die Hauswand.
Weichert ist Geschäftsführer des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Er sorgt sich wegen der neuen Google-Funktion „Street View“. Damit kann man sich auf dem Straßenkartendienst „Maps“ künftig ganze Straßenzüge im 360-Grad-Panorama ansehen. So könne man sich vor einem Umzug schon einmal die Nachbarschaft ansehen, wirbt Unternehmenssprecher Stefan Keuchel. Ganz schön praktisch - aber auch für Kriminelle, fürchtet Weichert. Sie könnten über den Dienst Gebäude ausspionieren und einen Einblick in unsere Lebensgewohnheiten nehmen.
Google bleibt gelassen
Damit die Bürger ihrem mutmaßlichen Unmut darüber angemessen Ausdruck verleihen können, bietet Weichert auf der Website der ULD nun rote Verbotsschilder zum Download an. Es gib sie in allen Größen - „ideal für das Garagentor“. Google bleibt gelassen und verspricht, das nördlichste Bundesland zunächst auszusparen. „Ich freue mich sehr“, vermeldet Weichert stolz, „dass schleswig-holsteinische Bürgerinnen und Bürger - vorläufig - von Google Street View verschont bleiben.“
Derzeit ist Street View in Deutschland ohnehin noch nicht verfügbar. Vorher müssen die Google-Kamerawagen noch viele Straßenzüge abfotografieren - „nicht filmen“, wie Keuchel hervorhebt. Dann jedoch kann man, wie jetzt schon in den Ballungszentren in Amerika und Frankreich, einen Stadtspaziergang vom heimischen Rechner aus machen.
Daten von Passanten
Dabei sieht man natürlich auch Passanten. Datenschützer kritisieren, dass mit deren Abbildung „personenbezogene Daten“ erhoben würden. Das gelte auch für die Außenansicht von Wohngebäuden. Deren Zustand gebe Millionen Internetnutzern Aufschluss über „die sachlichen Verhältnisse einer bestimmbaren Person“, moniert Weichert. Auch der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, hat Bedenken. Doch es gibt auch liberale Datenschützer: Auf der Straße fotografieren könne ohnehin jeder, meint Weicherts Amtskollege Hartmut Lubomierski aus Hamburg.
Google benutzt eine Software, um Gesichter und Nummernschilder auf den Bildern automatisch unkenntlich zu machen. Die Internetgemeinde lacht noch heute über den versehentlich verpixelten Kopf eines Pferdes im New Yorker Central Park. Weniger lustig war die Geschichte eines Australiers, der im Suff nackt abgebildet worden war. „Es kann schon passieren, dass noch Gesichter abgebildet werden“, gesteht Keuchel ein. Solche Verstöße könne man über ein Menü direkt an Google melden. „Am liebsten hätten wir da gar keine Menschen.“ Dennoch speichert Google auch die Rohdaten der Bilder, also bevor diese anonymisiert werden. Daraus kann sich laut Schaar eine Gefahr ergeben, wenn etwa der Staat auf diese Bestände zugreift.
Sondernutzungserlaubnis für Kamerawagen
Sogar das Straßen- und Wegerecht wird im Kampf gegen die vermeintliche Überwachung bemüht. Die Kamerawagen brauchten eine Sondernutzungserlaubnis, hieß es kürzlich in Molfsee, einer Gemeinde mit knapp 5000 Einwohnern in der Gegend von Kiel. Und die werde man nicht erteilen, sagt der dortige CDU-Fraktionschef Reinhold Harwart. Die Ankündigung überrascht. Denn juristisch ist keineswegs sicher, ob eine Erlaubnis überhaupt nötig ist. Laut Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holsteins dienen Straßen zwar „ausschließlich dem Verkehr“. Das sei jedoch nicht allzu eng zu verstehen, erläutert Michael Karger von der Kanzlei Wendler Tremml in München. „Solange die Google-Fahrzeuge sich in den fließenden Verkehr einordnen, handelt es sich eher um Gemeingebrauch.“
Doch selbst wenn eine Erlaubnis nötig würde, dürfte die Behörde nicht willkürlich handeln, sondern müsste sich auf Sachgründe stützen, die mit der Straßennutzung im Zusammenhang stehen. Datenschutz über den Umweg des Straßenrechts hält der Anwalt für unzulässig.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp
http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E46B ... ntent.html





