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Es handelt sich um die bedeutendste Novelle für das österreichische Glücksspiel seit vielen Jahren. Doch der Entwurf zum neuen Gesetz aus dem Finanzministerium hat noch nicht den Nationalrat passiert, da sind die Probleme bereits mit den Händen zu greifen: Die Ungleichbehandlung der Automatensalons gegenüber den Spielbanken würde Rechtsexperten zufolge eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Erwerbsfreiheit sowie der durch den EU-Vertrag gewährleisteten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit darstellen. Auch müssten die Vertreter zumindest in der Begutachtungsfrist des Entwurfs adäquat miteinbezogen werden. Diese endet bereits am 4. Dezember. Die Automatenwirtschaft fordert die Verlängerung der Frist bis Ende Februar 2009. „Ein Monat Begutachtungsfrist ist nicht angemessen", bestätigt Rechtsanwalt und Glücksspielexperte Johannes Öhlböck. Er glaubt nicht, dass es sich bei der kurzen Frist um einen Zufall handelt. „Am Ende geht es doch in Wahrheit um die Überwachung des Glücksspielmarktes." Zusatz-Effekt: Mitbewerber aus dem Ausland könnten auf den heimischen Automatenspiel-Markt drängen und sich um die vergleichsweise teure Konzession in der Höhe von insgesamt 60 Millionen € bewerben - vulgo geht es dabei um Mehreinnahmen für den Fiskus. Spielbanken müssen nach geltendem Recht ein Grundkapital von nur 22 Millionen € nachweisen. Finanzministeriums-Sprecher Harald Waiglein spricht bereits von einer möglichen europaweiten Ausschreibung.
Verordnungsermächtigung
Für die Glücksspiel-Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Hoehne, In der Maur & Partner ist die Europa-Frage im heimischen Glücksspiel längst nicht beantwortet: „Die vorliegende Novelle genügt nicht den Vorgaben des EuGH." Denn: Nicht nur Dienstleistungs-, oder Niederlassungsfreiheit nach europäischem Recht bleiben ungeklärt, sondern auch die Frage, ob nach der Novelle Spielbanken- und Automatenkonzessionen tatsächlich nur Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland erteilt werden dürfen. „Der Gesetzgeber hätte wohl besser den Abschluss der EU-Vorabentscheidungsverfahren abwarten sollen." Automatenverbands-Chef Helmut Kafka glaubt jedenfalls nicht, „dass ausländische Anbieter in die Falle des Finanzministers gehen werden". Denn ein weiterer Passus der Novelle sieht eine Verordnungsermächtigung vor, die den Finanzbeamten erlaube, nach eigenem Ermessen zu bestimmen, wieviel von den Spiel-Einsätzen bei Automaten wieder ausgeschüttet wird, erklärt Anwalt Öhlböck.
Quelle:wirtschaftsblatt.at
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